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Agrarpolitik

Kabinett billigt Herkunftskennzeichnung von frischem Fleisch

BMEL bereitet umfassende nationale Regelung vor

Die Bundesregierung hat heute die vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, vorgelegte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln gebilligt. Mit der neuen Regelung wird die Angabe der Herkunft bei frischem, gekühltem und gefrorenem Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel auch auf nicht vorverpacktes Fleisch ausgeweitet. Bisher war sie nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.

„Wer an der Frischetheke einkauft, wird künftig verbindlich vorgeschrieben informiert, wo das Fleisch herkommt“, erklärt Özdemir. „Das ist eine gute Nachricht für unsere Landwirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher, denn sie sollen nicht nur wissen, wie ein Tier gehalten wurde, sondern auch woher es kommt. ‚Made in Germany‘ steht meiner Meinung nach für hohen Tierschutz, gerechte Löhne und den Schutz unserer natürlichen Ressourcen.“

Neben der Einführung einer staatlichen, verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung solle deshalb die Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln umfassend ausgeweitet werden. Die jetzige Verordnung sei nur ein erster Schritt. Weil die EU-Kommission entgegen ihrer Ankündigung noch immer keinen Vorschlag für eine EU-weite Herkunftskennzeichnung vorgelegt habe, werde nun eine Regelung für Deutschland erarbeitet.

Die Vorschriften sehen vor, dass das angebotene Fleisch grundsätzlich mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland des Tieres gekennzeichnet wird, also zum Beispiel mit ‚Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland‘. Liegen Geburt, Aufzucht und Schlachtung der Tiere nachweisbar in einem einzigen EU-Mitgliedstaat oder Drittstaat, darf die Angabe ‚Ursprung‘ verwendet werden. Der Verordnungsentwurf soll noch diesen Sommer verabschiedet werden und Anfang 2024 in Kraft treten.

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