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Pestizidprozess

Südtiroler Pestizid-Prozess verzögert sich weiter

Verhandlungen gegen Karl Bär und Alexander Schiebel verschoben

München/Bozen, 13.01.2021 | Am 14. Januar sollte in Bozen sowohl gegen Karl Bär, den Agrarreferenten des Umweltinstituts München, als auch den Buchautoren Alexander Schiebel wegen übler Nachrede verhandelt werden. Beide hatten Südtiroler Bauern ihren hohen Pestizideinsatz vorgeworfen. Die Kläger wollten einen Rückzieher machen, doch der Prozessbevollmächtigte für die Rücknahme der Strafanträge ist tödlich verunglückt.

1.376 Landwirte aus Südtirol hatten sich den Klagen des Südtiroler Landesrats für Landwirtschaft Arnold Schuler angeschlossen. Um die Anzeigen gegen Bär und Schiebel zurückzuziehen, müssten von ihnen allen Vollmachten vorliegen. Diese sollten bis diesen Donnerstag eingesammelt und dem Gericht vorgelegt werden. Damit hätte das juristische Verfahren wegen übler Nachrede eingestellt werden können. Doch das geht jetzt nicht: Ein Teil der Vollmachten ist auf den Prozessbevollmächtigten Michael Grüner persönlich ausgestellt worden, der Anfang Januar bei einem Unfall ums Leben kam.

Der österreichische Buchautor Alexander Schiebel hatte 2017 in seinem Buch ‚Das Wunder von Mals‘ die massive Anwendung von Pestiziden im Südtiroler Apfelanbau anprangert. Das Umweltinstitut München machte gleichzeitig in der Kampagne ‚Pestizidtirol‘ auf den Gifteinsatz aufmerksam. In der Folge wurden sowohl Schiebel als auch Bär heftig vom Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft Arnold Schuler angegriffen und letztendlich wegen übler Nachrede vor Gericht gezerrt.

Alexander Schiebels Prozess sollte am 14. Januar erst beginnen, Bär steht bereits seit September 2020 in Bozen vor Gericht. Seine Verhandlung wurde schon zwei Mal vertagt. Grund dafür war die zwischenzeitliche Ankündigung der Kläger, alle Anzeigen gegen Bär und Schiebel zurückzuziehen. Es hatte zahlreiche Solidaritätsbekundungen und Proteste gegen einen „Maulkorb“ für die Beklagten gegeben. Jetzt ist der neue Termin gegen Bär auf den 28. Mai festgesetzt.

Von Schuler organisierte Anzeigen gegen den Verleger von Schiebels Buch und das Umweltinstitut München waren bereits im Oktober letzten Jahres gescheitert. In beiden Fällen sah das Bozener Gericht keine ausreichenden Beweise für eine Anklage und stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Archivierung der Strafverfahren zu.

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