Start / News / Anwendung der neuen EU-Öko-Verordnung rechtskräftig verschoben

EU-Ökoverordnung

Anwendung der neuen EU-Öko-Verordnung rechtskräftig verschoben

Neue Regelungen treten erst ab 1. Januar 2022 in Kraft

Der EU-Agrarrat hat am 19. Oktober 2020 einen Verordnungsvorschlag angenommen, mit dem die Anwendung der reformierten EU-Öko-Verordnung um ein Jahr verschoben wird. Dies war aufgrund der Probleme durch Covid-19 allgemein gefordert worden. Statt ab dem 1. Januar 2021 gelten die neuen Regelungen somit erst ab dem 1. Januar 2022.

Am 4. September hatte die EU-Kommission die Verschiebung auf den 1. Januar 2022 vorgeschlagen. Am 8. Oktober folgte die Abstimmung im Europäischen Parlament, das mit großer Mehrheit ebenfalls für den Verschiebungsvorschlag stimmte. Jetzt hat auch der EU-Agrarrat im letzten Schritt die Entscheidung abgesegnet.

Sogar die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner meldete sich zu Wort und begrüßte die Verschiebung. Es könne nun sichergestellt werden, dass die Rechtsetzungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werden. Wirtschaftsbeteiligte und Behörden haben so Rechtssicherheit, um die nötigen Vorkehrungen treffen zu können.

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Bio-Branche begrüßt Roadmap für ein praxisnäheres Bio-Recht

Kommission unterstreicht Schlüsselrolle des Ökolandbaus

Mit einer gestern veröffentlichten Roadmap sowie gezielten Änderungsvorschlägen zur EU-Öko-Verordnung bekennt sich die EU-Kommission zum Ökolandbau als zentralem Bestandteil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Bio sei ein Schlüsselfaktor für Resilienz, strategische Autonomie und den territorialen Zusammenhalt der EU, heißt es aus Brüssel. Bio-Verbände begrüßen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Planungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Sektors.

18.12.2025mehr...
Stichwörter: EU-Ökoverordnung, EU-Öko-Reform, EU-Kommission, Agrarpolitik, EU-Agrarrat

Bio-Geflügelhaltung: BÖLW mahnt zur Kurskorrektur

EU-Kommission will nur noch einen Mastgeflügelstall pro Hof erlauben

Bio-Geflügelhaltung: BÖLW mahnt zur Kurskorrektur © stock.adobe.com_Dmytro

Die Spitzen der Landwirtschaftsverbände im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) haben sich auf dem Bio-Puten-Hof Zieslübbe in Mecklenburg-Vorpommern getroffen, um über die Öko-Geflügelhaltung zu beraten. Durch eine Neuauslegung der EU-Kommission sehen sie die Zukunft der Branche massiv bedroht. Demnach soll künftig nur noch ein Mastgeflügelstall pro Bio-Hof erlaubt sein.

28.10.2025mehr...
Stichwörter: EU-Ökoverordnung, EU-Öko-Reform, EU-Kommission, Agrarpolitik, EU-Agrarrat

Bio-Verbände sehen Licht im Streit um die Weidepflicht

EU-Kommissar Christophe Hansen kündigt Öffnung der EU-Verordnung an

Im Streit um die Weidepflicht im Ökolandbau gibt es Bewegung: Bei einem Besuch in Niederbayern vergangene Woche hat EU-Agrarkommissar Christophe Hansen laut Bio-Verbänden angekündigt, dass er noch in diesem Jahr die EU-Öko-Verordnung öffnen will, um notwendige Anpassungen für eine Stärkung der Bio-Tierhaltung vorzunehmen. Konkret habe er auf das Weidepapier 2.0 verwiesen, das vom Bayerischen Bauernverband, Bioland, Demeter, Demeter Österreich, dem Deutschen Bauernverband und Naturland entwickelt wurde.

04.08.2025mehr...
Stichwörter: EU-Ökoverordnung, EU-Öko-Reform, EU-Kommission, Agrarpolitik, EU-Agrarrat