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EU-Öko-Verordnung

EU-Parlament billigt Verschiebung des neuen Bio-Rechts auf 2022

Entscheidung der Mitgliedsstaaten steht noch aus

Am 4. September hatte die EU-Kommission die Verschiebung der Anwendung der EU-Öko-Verordnung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 vorgeschlagen. Jetzt ist eine weitere wichtige Hürde auf dem Weg dahin genommen, indem das Europäische Parlament in der Sitzung vom 8. Oktober mit großer Mehrheit für den Verschiebungsvorschlag gestimmt hat. Das noch ausstehende Votum der Mitgliedsstaaten dazu soll noch im Oktober erfolgen.

Schon beim Vorschlag der EU-Kommission hatten Vertreter der Biobranche wie Bioland und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) mit Erleichterung auf die Entscheidung reagiert. Zur jetzigen Abstimmung der EU-Kommission kommentiert Peter Röhrig, Geschäftsführer des BÖLW:

„Wir begrüßen das starke Signal des EU-Parlaments zur Verschiebung des neuen Bio-Rechts und appellieren an Bundeministerin Klöckner sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für eine zügige Abstimmung im Rat einzusetzen. Denn mit einer Verschiebung des neuen Bio- Rechts wird wertvolle Zeit gewonnen, um die nachgeordneten Rechtsakte mit der gebotenen Sorgfalt erarbeiten zu können. Ein gut und gründlich ausgearbeitetes Bio-Recht ist eine wichtige Voraussetzung um das 25 % Ökolandbauziel der europäischen Farm to Fork-Strategie zu erreichen und so für mehr Artenvielfalt, sauberes Wasser, Klimaschutz und artgerechte Tierhaltung in Europa zu sorgen.“

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