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Biersteuer verfassungswidrig – aber kein Geld zurück

Seit 2004 verfassungswidrig erhobene Biersteuer wird nicht zurückerstattet

15.02.2019 | Wie der Bayerische Brauerbund mitteilte, wurde die ab dem Jahr 2004 eingeführte Erhöhung der Biersteuer für kleine und mittelständische Unternehmen für verfassungswidrig erklärt. Die in 15 Jahren zu viel entrichtete Steuer wird aber nicht zurückerstattet. Das BVerfG hat die entsprechende Regelung im Haushaltsbegleitgesetz ungeachtet ihrer Verfassungswidrigkeit für die Vergangenheit für anwendbar erklärt.

Der Bayerische Brauerbund e.V. hatte in einem Musterverfahren gegen das Haushaltsbegleitgesetz aus dem Jahre 2004 den Klageweg bis zum Bundesfinanzhof beschritten. Dieser bestätigte die verfassungsrechtlichen Bedenken bereits 2011 und gab die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des damaligen Gesetzgebungsverfahrens an das Bundesverfassungsgericht (BverfG).

Das mit der am 15. Februar bekannt gegebenen Entscheidung des BVerfG vom 11. Dezember 2018 (Az. 2 BvL 5/11 und 2 BvL 4/11) die Biersteuer für kleine und mittelständische Unternehmen für verfassungswidrig erklärt wurde, nutzt den Betroffenen nun aber finanziell nichts. Eine Rückerstattung der abgeführten Gelder in Millionenhöhe wird nicht erfolgen, was der Brauerpräsident Georg Schneider als Skandal bezeichnet.

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