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Gentechnik

Respekt vor dem Rechtsstaat in Zeiten von Fakenews

BÖLW-Stellungnahme zu neuer Gentechnik

Berlin, 10.09.2018  |   Seit dem Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der klarstellt, dass neuartige Gentechniken wie herkömmliche Gentechnik reguliert werden müssen, haben verschiedene Politiker, Industrievertreter und Forscher die Richter am EuGH angegriffen. Und zum Teil angekündigt, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

Wenn ein höchstrichterliches Urteil die Rechtsentwicklung zum Abschluss gebracht hat, kommen nicht selten jene Elemente zum Vorschein, deren Egoismus über allem steht und die jeglichen Respekt vermissen lassen. Der Vorsitzende des BÖLW Bund ökologischer Lebensmittelwirtschaft Dr. Felix Prinz zu Löwenstein erklärt hierzu: „Höchstrichterliche Entscheidungen müssen in einem demokratischen Rechtsstaat respektiert werden. Attacken auf die höchsten EU-Richter sind nicht nur unanständig, es wird auch verkannt, worüber der EuGH hier zu entscheiden hatte. 

Gerade in Zeiten von Fake News sollten sich alle Akteure um Aussagen bemühen, die wahr und lauter sind. Auch dann, wenn Urteile den eigenen Interessen zuwiderlaufen.

Der EuGH hat in seiner Entscheidung nicht die Gentechnik als solches beurteilt, sondern festgestellt, was geltendes Recht ist. Dabei haben die Richter Ähnlichkeiten zwischen potenziellen Risiken von älteren und neuen Gentechniken vor dem Hintergrund europarechtlicher Grundlagen berücksichtigt und auf das im Umwelt- und Gentechnikrecht verankerte Vorsorgeprinzip verwiesen. So wie das übrigens auch das deutsche Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 getan hatte und mit Blick auf die Gentechnik eine ‚besondere Verantwortung des Gesetzgebers‘ aufgrund des tiefen Eingriffs in die Lebensgrundlagen‘ bestätigte. 

Die Aufgabe der Richter war es, die neuen Gentechniken auf Basis der bestehenden Gesetze zu prüfen. Wer damit ein Problem hat, hat ein Problem mit dem Rechtsstaat.

Laut geltendem EU-Recht ist die Risikoprüfung von Gentech-Organismen vorgeschrieben. Der EuGH hat jetzt bestätigt, dass das auch für neue Gentechnik gilt. Jede andere Entscheidung hätte das geltende EU-Recht auf den Kopf gestellt.

Bereits 2016 haben mehrere Experten für Gentechnikrecht darauf hingewiesen, dass die EU-Gesetzgebung eigentlich gar kein anderes Urteil erlaubt, als der EuGH jetzt getroffen hat, insofern ist das Urteil auch nicht wirklich überraschend. Was Akteure, die jetzt am Urteil mäkeln, eigentlich ablehnen, ist die bestehende Gesetzgebung.

Und um eine weitere oft verbreitete Falschaussage zu korrigieren: An den neuen Gentechniken darf selbstverständlich weiterhin geforscht und auch deren Produkte in Verkehr gebracht werden. Einzig geregelt ist, dass geprüft, zugelassen und gekennzeichnet werden muss.“
 

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