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Neue Gentechnik

Bündnis klagt vor EU-Gericht gegen NGT-Verordnung

Verbände und Unternehmen stellen sich gegen Deregulierung

Bündnis klagt vor EU-Gericht gegen NGT-Verordnung
Bei einer Pressekonferenz hat das Bündnis die Klage vorgestellt. V.l.n.r.: Johannes Bender (Bingenheimer Saatgut), Eva Heusinger (Rapunzel) und Herbert Völkle (BioSaat)

Gegen die im Juli in Kraft getretene EU-Verordnung zu Neuer Gentechnik (NGT) haben heute acht Unternehmen und vier Verbände aus der Land- und Lebensmittelwirtschaft eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) eingereicht. Die Deregulierung sogenannter NGT-1-Pflanzen sehen sie als Verstoß gegen europäisches Primärrecht. Zum Bündnis gehören die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Bio-Hersteller Rapunzel Naturkost.

Die NGT-Verordnung ist am 16. Juli 2026 in Kraft getreten und soll ab dem 17. Juli 2028 gelten. Pflanzen, die als Kategorie 1 Neuer Gentechnik eingestuft werden, schätzungsweise über 90 Prozent der zu erwartenden NGT-Pflanzen, sollen nach der neuen Verordnung von den Anforderungen des bisherigen EU-Gentechnikrechts ausgenommen werden – insbesondere von einer umfassenden Risikoprüfung und der verpflichtenden Kennzeichnung bis zum Endprodukt.

Schon die wissenschaftliche Grundlage der Einstufung als NGT-1 stellen die Kläger infrage. Sie beruht auf der Annahme, dass Pflanzen mit einer bestimmten Zahl an NGT-Veränderungen mit den Ergebnissen konventioneller Zucht gleichgestellt werden können. Zwischen dieser quantitativen Marke und den möglichen Risiken gebe es jedoch keine Korrelation, betont Gerd Winter, Experte für Europarecht an der Universität Bremen und einer der Rechtsvertreter der Klage. Auch mit wenigen Eingriffen seien große Änderungen möglich, weshalb eine vorsorgende Risikoprüfung für NGT-1 nötig bleibe.

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Möglichkeiten, NGT-Pflanzen künftig von gentechnikfreier Erzeugung fernzuhalten. Koexistenzregeln zum Schutz vor Kontaminationen, wie Abstandsregeln, Standortregister und obligatorische Nachweisverfahren, sind nach der Deregulierung für NGT-1-Pflanzen nicht mehr vorgesehen. Hierdurch sehen die Kläger die Existenz gentechnikfrei wirtschaftender Betriebe und Unternehmen gefährdet. Gentechnikfreiheit lasse sich künftig nicht mehr oder nur noch mit hohem Aufwand und hohen Kosten realisieren, was eine Umkehr des Verursacherprinzips bedeute. Betroffen seien alle Zweige von der biologischen Züchtung und Vermehrung über die Landwirtschaft bis hin zur Lebensmittelverarbeitung.

„Unsere Abnehmer und Kunden verlangen Gentechnikfreiheit. Dies in Zukunft sicherzustellen wird durch die NGT-VO erheblich erschwert, das Vertrauen unserer Kunden in unsere Produkte gerät in Gefahr“, betont Eva Heusinger, Gentechnik-Expertin bei Rapunzel. Habe das risikoorientierte Prüfsystem des Bio-Herstellers bislang funktioniert, so werde die Analytik in Zukunft erschwert, weil es keine verpflichtenden Nachweisverfahren für die NGT-Inverkehrbringer mehr gebe.

Durch den Wegfall der Kennzeichnungspflicht werde die Wahlfreiheit der Verbraucher eingeschränkt, bemängeln die Kläger. Die zu erwartende Patentierung von Pflanzen, Produkten und Eigenschaften beschränke außerdem die Vielfalt der Züchtung und führe zu einer Monopolisierung des Saatgutmarkts.

Als Folge der Kritikpunkte sehen die Kläger durch die Verordnung unter anderem das Vorsorgeprinzip, das Gebot des Verbraucherschutzes und das der Unternehmensfreiheit verletzt. Die Klage richtet sich gegen das Europäische Parlament und den Rat der EU als gesetzgebende Organe.

Eingereicht wurde die Klage von folgenden Unternehmen:

  • Dottenfelder Bio-Saat GmbH
  • BioSaat GmbH
  • Bingenheimer Saatgut AG
  • Sonnengut Gerster eGbR
  • Betzinger OHG
  • Rapunzel Naturkost GmbH & Co. KG
  • Rieger Hofmann GmbH
  • Rieger Landwirtschafts-eGbR

… und folgenden Verbänden:

  • Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (AbL)
  • Die Freien Bäcker – Zeit für Verantwortung e.V.
  • Neuland – Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V.
  • Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V. (VWW)

Im nächsten Schritt wird die Klage formal geprüft, bevor ihre Zulässigkeit geklärt wird. Hierfür wird die individuelle Betroffenheit der Unternehmen und die Klagebefugnis der beteiligten Verbände geprüft. Dabei liege die Hürde für die Zulässigkeit hoch, räumt Gerd Winter ein. „Wir sind aber zuversichtlich, dass sich das Gericht unseren Argumenten öffnet.“ Immerhin habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon 2018 geurteilt, dass auch Neue Gentechnik reguliert werden muss.

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