Politik
EU öffnet Tore für Neue Gentechnik
Bio-Branche kritisiert Angriff auf Wahlfreiheit, Vorsorgeprinzip und züchterische Unabhängigkeit
Das EU-Parlament hat heute seine finale Zustimmung zur Deregulierung Neuer Gentechnik (NGT) bei Pflanzen gegeben. Von über 40 Änderungsanträgen für den im Trilog beschlossenen Gesetzesentwurf fand kein einziger eine Mehrheit. Damit wird es bald für den Großteil der mit NGT erzeugten Pflanzen keine Kennzeichnungspflicht für Endprodukte und keine verpflichtende Risikoprüfung mehr geben. Bio-Verbände kritisieren den Beschluss als folgenreiche Fehlentscheidung.
43 Änderungsanträge hatten die Fraktionen von Linken, Grünen und Sozialdemokraten eingereicht, um Koexistenzregeln, eine verpflichtende Kennzeichnung bis zum Endprodukt und ein Verbot von Patenten auf NGT-Pflanzen zu erreichen. Nachdem keiner davon eine Mehrheit erreichte, galt die Trilogfassung nach den Regeln des Parlaments als angenommen und es folgte keine Schlussabstimmung mehr.
Von einem „schwarzen Tag“ spricht Martin Häusling, der zuständige grüne Verhandlungsführer im Europäischen Parlament. Der beschlossene Text stelle eine Niederlage für Verbraucher, Landwirte und den Umwelt- und Naturschutz in Europa dar. Das Vorsorgeprinzip werde mit der Entscheidung „de facto ausgehebelt“ – zugunsten der Interessen weniger großer Saatgutkonzerne.
Als „gravierenden politischen Fehlgriff“ bewertet der Anbauverband Bioland das Ergebnis. „Statt Wahlfreiheit beim Einkauf von Lebensmitteln zu erhalten und die Ernährungs-Souveränität der Mitgliedsstaaten zu stärken, wurde der Weg für mehr Marktmacht weniger globaler Konzerne freigemacht“, erklärt Bioland-Präsident Jan Plagge.
Transparenz im Argen
„Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sorgt eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz“, unterstreicht Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Nach der neuen Verordnung muss künftig nur noch das Saatgut, das durch NGT geschaffen wurde, gekennzeichnet werden – nicht aber das Produkt im Supermarkt. Die Regelung sieht außerdem beschleunigte Zulassungsverfahren für NGT-Pflanzen ohne verpflichtende umfassende Risikoprüfung für Umwelt und Gesundheit vor.
„Für absehbare Risiken und Schäden müssen wir Bäuer:innen und die Gesellschaft aufkommen. Das ist unserer Meinung nach verantwortungslos“, kommentiert Claudia Gerster, Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Ohne wirksame Rückverfolgbarkeit und klare Schutzmaßnahmen werde es für Bio-Betriebe und andere gentechnikfrei wirtschaftende Höfe deutlich schwieriger, ihre Produktionsweise aufrechtzuerhalten, stellt Martin Häusling fest. „Verbraucher haben in Europa wiederholt ‚für‘ eine Kennzeichnung gestimmt“, betont der Grünen-Abgeordnete außerdem. Sie verlören nun ihr Recht auf eine informierte und selbstbestimmte Kaufentscheidung.
Patentflut befürchtet, Saatgutvielfalt gefährdet
Neben dem Wegfall von Wahlfreiheit, Vorsorge- und Verursacherprinzip wird besonders die unzureichende Regelung von NGT-Patenten scharf kritisiert. „Das EU-Parlament hat eine historische Chance verpasst, die Monopolisierung unseres Saatguts zu stoppen. Neue Gentechnik heißt vor allem: patentiertes Saatgut“, stellt Dagmar Urban, Expertin für Saatgutpolitik beim österreichischen Verein Arche Noah, klar. Vor den Trilogverhandlungen hatte das Parlament noch sowohl eine Kennzeichnungspflicht für NGT-Endprodukte als auch ein Verbot von Patenten gefordert. „Viele EU-Abgeordnete haben sich dem Druck der Agrochemie-Industrie gebeugt“, folgert Urban.
Arche Noah befürchtet nun eine Flutwelle an Gentechnik-Patenten. Bislang seien weltweit etwa 2.000 Patentanträge auf NGT-Pflanzen eingereicht worden. „Künftig können und werden große Unternehmen Patente auf Pflanzen und genetische Eigenschaften beanspruchen – auch dann, wenn diese auf natürlichem oder konventionell gezüchtetem Material beruhen“, prophezeit Bioland-Präsident Plagge. „Das öffnet der Privatisierung genetischer Ressourcen Tür und Tor.“ Die Folgen seien steigende Lizenzkosten, zunehmende Abhängigkeit für bäuerliche Betriebe und das Aus für viele kleine und mittelständische Züchter.
Der Anbauverband Demeter hebt den Wert von Saatgut als Grundlage eines souveränen Ernährungssystems hervor und sieht in der Entscheidung ein „alarmierendes Signal für das falsche Agrarsystem“. Patente blockierten Innovation, weil sie den Zugang zu biologischem Material zur Entwicklung neuer Sorten blockierten, erklärt Arche Noah. Das zeigten Erfahrungen aus den USA. Und gerade von Patente-Inhabern in den USA und China drohe Europa nun verstärkt abhängig zu werden, warnt der BÖLW. „Förderung von Saatgutvielfalt ist angesichts des Klimawandels das Gebot der Stunde“, so BÖLW-Chefin Tina Andres.
Bioland fordert nun von Bund und EU eine sofortige Initiative zur wirksamen Einschränkung von Patenten auf Pflanzen. „Die Bio-Patentrichtlinie gehört jetzt dringend auf den Prüfstand“, unterstreicht auch Jörg Hutter, politischer Sprecher von Demeter. Pflanzen, Saatgut und natürliche biologische Eigenschaften dürften nicht patentierbar sein.
Bio bleibt gentechnikfrei – neue Relevanz von Siegeln
Wollen Verbraucher künftig Lebensmittel erwerben, die garantiert ohne den Einsatz von Gentechnik hergestellt wurden, müssen sie sich auf das Bio-Siegel oder das ‚Ohne Gentechnik‘-Siegel verlassen. „Bio bleibt sich und seiner Kundschaft treu: Wir arbeiten weiter ohne Gentechnik!“, betont Tina Andres. „Die neuen Regeln machen die ‚Ohne Gentechnik‘-Produktion schwieriger und aufwändiger, aber nicht unmöglich“, sagt Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), der das grüne ‚Ohne Gentechnik‘-Siegel vergibt. „Wir werden uns den Herausforderungen stellen und unsere Standards entsprechend anpassen, um auch den Einsatz von NGT weiterhin zuverlässig auszuschließen.“ Auch wenn diese Verschiebung der Lasten dem Verursacherprinzip zuwiderlaufe.
Koexistenzregeln und rechtliche Prüfung gefordert
Die neuen EU-Gentechnikregeln sollen nun nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren angewendet werden. Bis dahin sind laut VLOG noch zahlreiche technische und rechtliche Fragen zu klären – etwa zu Koexistenzregeln, Dokumentation, Haftungsfragen und Nachweisverfahren.
Die Neuregelung könne rechtlich sogar noch einmal komplett in Frage gestellt werden. Dies ist in Großbritannien geschehen, wo der britische High Court of Justice eine Durchführungsverordnung zu Neuer Gentechnik jüngst für rechtswidrig erklärte. In einem vom BÖLW in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten legen Juristen der Berliner Kanzlei GGSC dar, weshalb sie auch die NGT-Verordnung der EU für rechtswidrig halten. Die AbL prüft derzeit nach eigenen Angaben eine Klage gegen die NGT-Verordnung. Der Verband gab an, er werde alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Rechte von Bauern, Züchtern, Verarbeitern und Verbrauchern wiederherzustellen.







