Neue Gentechnik
Britischer High Court erklärt Gentechnik-Verordnung für rechtswidrig
Urteil bestärkt Kritiker Neuer Gentechnik
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Der britische High Court of Justice, das oberste Verwaltungsgericht für England und Wales, hat eine 2025 erlassene Durchführungsverordnung zu Neuer Gentechnik für „irrational“ und rechtswidrig erklärt. Die Verordnung basiere auf einer fehlerhaften rechtlichen Bewertung und die Folgen einer Aufhebung der Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für geneditierte Pflanzen und Lebensmittel seien nicht ausreichend untersucht worden. Kritiker Neuer Gentechnik verweisen auf Parallelen der sogenannten ‚Precision Breeding‘-Verordnung zum aktuellen EU-Kommissionsvorschlag.
Geklagt hatten die gentechnikkritische Organisation Beyond GM, zwei Biobetriebe und eine Verbraucherin gegen die britische Regierung. Die Verordnung regelt die praktische Umsetzung des bereits 2023 verabschiedeten Gesetzes zu Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren, die in Großbritannien als ‚Precision Breeding‘ bezeichnet werden. Sie sieht unter anderem vor, dass entsprechende Produkte nicht verpflichtend gekennzeichnet und entlang der Lebensmittelkette nicht rückverfolgt werden müssen.
Richter Jeremy Johnson stellte fest, dass der zuständige Agrarminister Daniel Zeichner die wirtschaftlichen Interessen der Branche sowie das Ziel einer Vorreiterrolle Englands mit Blick auf Neue Gentechnik bewusst höher gewichtet habe als die möglichen Auswirkungen auf Bio-Landwirtschaft, Handel und Verbraucher. Fälschlicherweise sei der Minister zudem davon ausgegangen, dass eine durchgehende Kennzeichnungspflicht von ‚Precision Breeding‘ seine rechtlichen Befugnisse überschreite. Dadurch seien mögliche Alternativen gar nicht erst geprüft worden. Die Entscheidung zum Erlass der Verordnung sei „irrational“ und damit rechtswidrig. Über die konkreten rechtlichen Folgen des Urteils soll nun in einem weiteren Verfahrensschritt beraten werden.
Die Kläger werten das Urteil als Erfolg für Transparenz und Demokratie. Beyond GM-Geschäftsführerin Pat Thomas erklärt, es sei in dem Verfahren nicht um die grundsätzliche Bewertung Neuer Gentechnik gegangen, sondern darum, ob eine sorgfältige Folgenabschätzung durchgeführt und Entscheidern sowie der Öffentlichkeit ein genaues Bild der verfügbaren Optionen vermittelt wurde. „Das Urteil legt nahe, dass dies nicht der Fall war.“
Als „Weckruf“ bezeichnete der Grünen-EU-Abgeordnete Martin Häusling die Entscheidung. „Dieses Urteil ist eine eindringliche Warnung auch an die EU-Kommission und das EU-Parlament“, schreibt er. Nach seiner Auffassung weist der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission zu Neuer Gentechnik ähnliche Schwächen auf wie die nun beanstandete britische Verordnung. Die Folgen eines Wegfalls von Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit seien nicht ausreichend untersucht worden. Außerdem bedeute die mangelnde Transparenz eine „unzumutbare Belastung“ für die ökologische Landwirtschaft.
Auch die europäische Verbraucherorganisation Safe fordert das EU-Parlament anlässlich des Urteils auf, an seinem ursprünglichen Vorschlag samt verbindlichen Kennzeichnungsvorschriften festzuhalten. Nur so könnten Wahlfreiheit für Verbraucher sowie die Integrität des Ökolandbaus gewährleistet werden.







