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Änderung des Düngegesetzes beschlossen

Ende der Stoffstrombilanz in der Kritik

Änderung des Düngegesetzes beschlossen © stock.adobe.com

Das Bundeskabinett hat gestern eine Novelle des Düngegesetzes auf den Weg gebracht. Ziel der Reform ist nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), die Düngung in der Landwirtschaft stärker am Verursacherprinzip auszurichten und insbesondere in nitratbelasteten Regionen gezielter zu steuern. Umweltverbände sehen die geplanten Maßnahmen allerdings als unzureichend und kritisieren die Abschaffung der Stoffstrombilanz.

Kern der Novelle ist die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für ein sogenanntes Wirkungsmonitoring. Dieses soll künftig Daten darüber liefern, wie sich Düngemaßnahmen auf Grund- und Oberflächengewässer auswirken und ob die bestehende Düngeverordnung ausreichend greift. Damit will die Bundesregierung auch Zusagen gegenüber der EU erfüllen und ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie vermeiden.

Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Stoffstrombilanz: Dieses Instrument zur Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse war bereits 2025 abgeschafft worden und wird nun auch gesetzlich nicht weitergeführt. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer hatte die Bilanzierung als „Bürokratiemonster“ kritisiert. Künftig solle gelten: Betriebe, die besonders wasserschonend wirtschaften, würden von Dokumentationspflichten befreit, während diejenigen, die das Grundwasser belasten, stärker in die Pflicht genommen werden.

Neben dem Monitoring enthält die Novelle auch Regelungen zur Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung sowie zur Einführung eines Qualitätssicherungssystems für das Recycling von Phosphor aus Klärschlamm.

Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf fallen allerdings kontrovers aus. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) kritisiert, mit der Abschaffung der Stoffstrombilanz habe die Regierung ausgerechnet ein zentrales Instrument für verursachergerechte Düngung aufgegeben. Laut DNR-Geschäftsführer Florian Schöne widerspricht dieser Schritt klaren wissenschaftlichen Empfehlungen und dem gesellschaftlichen Konsens der Zukunftskommission Landwirtschaft.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hält das geplante Monitoring für unzureichend, da es vor allem auf aggregierten Daten beruhe und keine genaue Erfassung betrieblicher Nährstoffflüsse ermögliche.

Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Weitere Regelungen – etwa zur konkreten Ausgestaltung des Monitorings – sollen folgen. Im parlamentarischen Verfahren sind zudem noch Änderungen möglich.

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