Agrarpolitik
Düngegesetz: Ampel-Koalition einigt sich
Nitrat-Monitoring kann kommen
Nach langem Ringen haben sich die Koalitionsparteien Ende letzter Woche auf eine Novelle des Düngegesetzes geeinigt. Damit soll die Voraussetzung geschaffen werden, um das Verursacherprinzip beim Düngen in nitratbelasteten Gebieten umzusetzen. Ein bundesweites Wirkungsmonitoring soll Fortschritte bei den Stickstoffwerten nachweisen und Daten liefern, um gewässerschonend wirtschaftende Bauern von bestimmten Auflagen auszunehmen.
Der Entwurf wurde bereits im vergangenen Herbst im Bundestag verhandelt, dann aber wieder auf Eis gelegt. Die FDP hatte Bedenken, dass damit eine weitere bürokratische Belastung der Landwirte einhergehe.
Hintergrund der Novelle ist ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission im Jahr 2013 gegen Deutschland wegen Nicht-Einhaltung der Nitratrichtlinie eingeleitet hatte. Erst im vergangenen Jahr wurde das Verfahren eingestellt: zum Beispiel gegen die Zusicherung, ein flächendeckendes Nitrat-Monitoring zu etablieren, das zeigt, ob die Düngeverordnung eine Verbesserung erreicht.
„Dieses Monitoring und die Nährstoffbilanzverordnung sollen zukünftig zusammen die zentralen Elemente sein, um Landwirte in mit Stickstoff belasteten Gebieten von Auflagen entlasten zu können und für weniger Nitrat im Grundwasser zu sorgen“, erklärt Matthias Miersch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion.
Im Zentrum stehen sogenannte Rote Gebiete mit besonders hoher Nitratbelastung, in denen Landwirte maximal 80 Prozent des ermittelten Stickstoffbedarfs ausbringen dürfen. Das Monitoring soll die Grundlage dafür schaffen, nach Rücksprache mit der EU-Kommission einzelbetriebliche Ausnahmen zu ermöglichen.
Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), forderte, bei der Ausarbeitung darauf zu achten, dass am Ende nicht ausgerechnet Bio-Betriebe mit unnötiger Bürokratie belastet werden.