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Verbraucherschutz

Deutsche Umwelthilfe stoppt ‚ozeanfreundlich‘-Werbung von Coty

Greenwashing-Klage erfolgreich

Der Kosmetikkonzern Coty darf seine Sonnencreme, Marke Lancaster, künftig nicht mehr als ‚ozeanfreundlich‘ bewerben. Das konnte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) durch eine Einigung vor Gericht erreichen. Coty hat eine Vereinbarung unterzeichnet und sich dazu verpflichtet, nicht mehr in dieser Form zu werben.

Nach DUH-Angaben hatte Coty den Umweltbezug der Produkte zu weit gefasst dargestellt. Die Behauptung der ‚Ozeanfreundlichkeit‘ stützte sich lediglich auf Untersuchungen zu den verwendeten UV-Filtern und bezog nicht alle Inhaltsstoffe ein. Zudem seien die Filter nur an drei Tier- beziehungsweise Pflanzenarten getestet worden. „Wer mit überzogenen Umweltversprechen wirbt, täuscht Kundinnen und Kunden – und das ist schlicht illegal“, folgert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Parallel zur Einigung mit Coty kündigte die DUH zwei neue Verfahren wegen intransparenter, nicht nachvollziehbarer Zukunftsversprechen an: gegen den Chemiekonzern Bayer (Netto-Null-Emissionen bis 2050) und die Fast-Food-Kette McDonald’s (Klimaneutralität bis 2050). Weitere 17 Unternehmen – darunter mehrere Stadtwerke, Hyundai Motor Deutschland, Beko und der Flughafen Dortmund – sollen ihre Websites fälschlich als CO₂-neutral beworben haben, wogegen die DUH ebenfalls gerichtlich vorgeht.

„Die Werbung mit zukünftigen wie auch aktuellen Umweltleistungen muss richtig, eindeutig und klar sein“, betont Agnes Sauter, Bereichsleiterin Ökologische Verbraucherberatung bei der DUH. Wer mit Aussagen wie ‚nachhaltig‘, ‚ozeanfreundlich‘ oder ‚CO2-neutral‘ wirbt, müsse diese glaubwürdig begründen und nachvollziehbar darstellen, damit Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen können.

Um das Wegwerfen bereits gedruckter Verpackungen zu vermeiden, einigten sich DUH und Coty auf eine Aufbrauchfrist für Produkte, die sich bereits im Handel befinden.

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