Rewe
Bundeskartellamt prüft Rewe-Einstieg bei Feneberg vertieft
Geplante Übernahme von Feneberg-Märkten geht ins Hauptprüfverfahren
© KI
© KI Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) hält nationale Koexistenzregelungen für Neue Gentechnik-Pflanzen der Kategorie 1 für ausgeschlossen. Das berichtet Tagesspiegel Background auf Grundlage einer Stellungnahme des BMLEHs. Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) vertritt dagegen weiterhin die Auffassung, dass nationale Schutzmaßnahmen rechtlich möglich bleiben. Unterstützung bekommt er vom Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), der die Bundesregierung zum Schutz der gentechnikfreien Produktion auffordert.
© Nina Werth Die geplante EU-Verordnung zur Neuen Gentechnik (NGT) setzt zentrale nationale Schutzvorschriften für den Gentechnik-Anbau nicht außer Kraft. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten des Berliner Anwalts Georg Buchholz, das vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) in Auftrag gegeben wurde. Demnach bleiben Koexistenzregeln für Pflanzen der Kategorie ‚NGT 1‘ weiterhin anwendbar.
© tegut
Das Bundeskartellamt hat mit Blick auf die geplante Übernahme von tegut-Märkten durch Edeka „erhebliche Bedenken“ geäußert. Nach einer vorläufigen Bewertung würde der Zusammenschluss in seiner derzeitigen Ausgestaltung den Wettbewerb in zahlreichen regionalen Absatzmärkten deutlich beeinträchtigen. Die bislang von Edeka angebotenen Zusagen reichten nicht aus, um die Bedenken vollständig auszuräumen.
© stock.adobe.com / wjarek
Die Welternährungsorganisation FAO hat gestern ihren Jahresbericht zur Welternährungslage veröffentlicht. Demnach lag die Zahl chronisch hungernder Menschen im vergangenen Jahr bei 645 Millionen – das sind fast 14 Millionen weniger als 2024 und rund 7,8 Prozent der Weltbevölkerung. Fast ein Drittel der Menschen konnte sich außerdem keine gesunde Ernährung leisten.
© WSF
Das Weinbau-Pestizid Ambrilia darf vorerst nicht mehr per Hubschrauber gespritzt werden. Das hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 14. Juli mitgeteilt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen die Genehmigung zur Ausbringung per Hubschrauber Widerspruch eingelegt.