EU-Recht
Schwierigkeiten für Verbandsbio?
AöL-Projekt bewertet Green Claims-Richtlinienentwurf
Greenwashing vermeiden und stichfeste Umweltaussagen treffen – dieses Ziel ist in der EU-Kommission seit einigen Jahren gesetzt. Mit zwei neuen Richtlinienvorschlägen erreichen die politischen Bestrebungen einen Höhepunkt, der für Bio-Produkte jedoch weitreichende Folgen haben kann. So befürchtet die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL), dass die Zulassung von Verbandssiegeln schwieriger werden könnte. Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts mit dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Deutschland und dem Öko-Institut hat sie mögliche Folgen abgeschätzt.
Mit dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken und der Green-Claims-Richtlinie hat die europäische Union Rahmenbedingungen zur Auslobung von Umweltleistungen von Produkten auf den Weg gebracht. Diese Richtlinien werden entscheidende Auswirkungen darauf haben, ob und wie Unternehmen mit den Umweltleistungen ihrer Produkte werben können. Die AöL begrüßt die Vorschläge gegen Greenwashing im Grundsatz, weißt jedoch auf mögliche Risiken hin.
„Aktuell ist zu befürchten, dass Aussagen, die im Geltungsbereich der Bio-Verordnung sind, zwar zugelassen, darüberhinausgehende, biobezogene Aussagen durch Verbändelogos oder andere Nicht staatliche Siegel jedoch erst umfassend geprüft und staatlich zugelassen werden müssen. Die AöL wird eine entsprechende Stellungnahme erarbeiten, da die privaten Logos für unsere Mitglieder wichtig sind“, so Alexander Beck, geschäftsführender Vorstand der AöL.
Der Verband setze sich gezielt dafür ein, dass im Bereich der Lebensmittelproduktion das seit über 20 Jahren bewährte System der ökologischen Wertschöpfung nicht von kommenden regulatorischen Einschränkungen betroffen ist. Die Ausgestaltung der Richtlinien in den kommenden Monaten spiele eine wichtige Rolle dabei, ob die Ökologisierung der EU- Land- und Lebensmittelwirtschaft gelingt.