Start / Business / Themen / Recht / dm-Drogeriemarkt darf Produkte nicht ‚klimaneutral‘ nennen

Verbraucherschutz

dm-Drogeriemarkt darf Produkte nicht ‚klimaneutral‘ nennen

Deutsche Umwelthilfe erreicht Grundsatzurteil

Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Produkte nicht mehr als ‚klimaneutral‘ oder ‚umweltneutral‘ bewerben. Das hat das Landgericht Karlsruhe heute entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen dm geklagt, da auf den entsprechend beworbenen Produkten keine ausreichenden Informationen für Verbraucher über die Kompensation der klimaschädlichen Emissionen bzw. der Umweltauswirkungen zu finden waren. Außerdem kritisierte die DUH auch die Kompensationsprojekte an sich.

Das Landgericht Karlsruhe bestätigte nun, mit den Bezeichnungen ‚klimaneutral‘ und ‚umweltneutral‘ würden bei den Verbrauchern Erwartungen geweckt, die nicht der Realität entsprechen. Zwar sei es zulässig, für nähere Informationen auf eine Internetseite zu verweisen, der Verbraucher müsse den Hinweis auf der Verpackung aber auch erkennen können. Ein Waldschutzprojekt in Peru zur CO2-Kompensation bewertete das Gericht als nicht ausreichend, um die Klimaneutralität eines Produkts zu gewährleisten.

Auch bei den als ‚umweltneutral‘ beworbenen Produkten sieht das Gericht einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot, da die entsprechenden Artikel keine ausgeglichene Umweltbilanz vorweisen könnten. Außerdem würden von 13 Wirkkategorien von Umweltbelastungen nur die Kategorien CO2-Emissionen, Nährstoffeintrag, Versauerung, Sommersmog und Ozonabbau erfasst.

Der Angeklagte dm und die DUH hatten sich bereits im Mai vor Gericht darauf geeinigt, dass dm das Label ‚klimaneutral‘ künftig nicht mehr auf Produkten verwenden wird. Nach der heutigen Entscheidung droht bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Als „Meilenstein für den Verbraucherschutz“ bezeichnete Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Gerichtsurteil. „Unser Erfolg vor Gericht zeigt: Die Zeit, in der Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlicher Klimaneutralität täuschen, ist vorüber.“

Die DUH fordert ein generelles Verbot von irreführenden Werbeaussagen, die behaupten, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien klimaneutral. Seit Mai 2022 hat die Umweltorganisation juristische Verfahren gegen 24 Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher Klimaneutralität aufgefordert. Betroffen sind etwa die Supermarktkette Netto, der Kochbox-Lieferant HelloFresh und die Lufthansa-Tochter Eurowings.

[ Artikel drucken ]


Das könnte Sie auch interessieren

BGH schränkt Werbung mit ‚Klimaneutralität‘ ein

Erklärende Angaben sind notwendig

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist wegen einer ‚klimaneutral‘-Werbung vor Gericht gezogen. Betroffen ist der Fruchtgummi-Hersteller Katjes, der in einer Fachzeitung aufgrund seiner Kompensationsprojekte mit dem Begriff geworben hatte. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun als irreführend beurteilt. Es müsse direkt in der Werbung darauf hingewiesen werden, dass die Klimaneutralität durch Kompensation – und nicht durch die höher zu gewichtende CO2-Reduktion im Produktionsprozess – erzielt wurde.

01.07.2024mehr...
Stichwörter: dm, Recht, Konsumenten, Verbraucher, Co2-Emission, Irreführung, Verbrauchertäuschung, Verbraucherschutz, dm-Drogeriemarkt, Transparenz, Werbung, Deutsche Umwelthilfe, Werbeverbot, Umweltschutz, Klimaneutralität, Gerichtsprozess, Kompensation

EU will irreführende Werbung mit ‚Klimaneutralität‘ verbieten

Meilenstein gegen Greenwashing

Am Dienstag hat der EU-Trilog über die ‚Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel‘ abgestimmt. Das Ergebnis: Irreführende Werbung mit ‚Klimaneutralität‘ soll künftig umfassend verboten werden. Aussagen wie ‚klimaneutral‘, ‚CO2-neutral‘ oder ‚klimapositiv‘ sind demnach nur noch erlaubt, wenn die Angaben nachweisbar zutreffen und außerdem nicht ausschließlich auf Kompensationsprojekten beruhen. Die Deutsche Umwelthilfe feiert den Beschluss als wichtigen Erfolg im Kampf gegen Greenwashing.

21.09.2023mehr...
Stichwörter: dm, Recht, Konsumenten, Verbraucher, Co2-Emission, Irreführung, Verbrauchertäuschung, Verbraucherschutz, dm-Drogeriemarkt, Transparenz, Werbung, Deutsche Umwelthilfe, Werbeverbot, Umweltschutz, Klimaneutralität, Gerichtsprozess, Kompensation

Deutsche Umwelthilfe ruft zur Wahl des Goldenen Geiers auf

Dreisteste Umweltlüge des Jahres gesucht

Zum sechsten Mal verleiht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dieses Jahr den Schmähpreis ‚Goldener Geier‘ – für ein Unternehmen, das über Greenwashing das grüne Gewissen der Verbraucher für seine Profite ausnutzt. Nominiert sind 2024 die Konzerne Nestlé, DHL, Capri Sun und Avia. Bis zum 9. Juni können Verbraucher online über die dreisteste Umweltlüge abstimmen.

21.05.2024mehr...
Stichwörter: dm, Recht, Konsumenten, Verbraucher, Co2-Emission, Irreführung, Verbrauchertäuschung, Verbraucherschutz, dm-Drogeriemarkt, Transparenz, Werbung, Deutsche Umwelthilfe, Werbeverbot, Umweltschutz, Klimaneutralität, Gerichtsprozess, Kompensation

Deutsche Umwelthilfe klagt wegen Verbrauchertäuschung

Verfahren gegen Danone, Eurowings, HelloFresh und Netto eingeleitet

17.05.2023mehr...
Stichwörter: dm, Recht, Konsumenten, Verbraucher, Co2-Emission, Irreführung, Verbrauchertäuschung, Verbraucherschutz, dm-Drogeriemarkt, Transparenz, Werbung, Deutsche Umwelthilfe, Werbeverbot, Umweltschutz, Klimaneutralität, Gerichtsprozess, Kompensation

Verbrauchertäuschung Klimaneutralität

Deutsche Umwelthilfe geht gegen sieben weitere Unternehmen vor

18.01.2023mehr...
Stichwörter: dm, Recht, Konsumenten, Verbraucher, Co2-Emission, Irreführung, Verbrauchertäuschung, Verbraucherschutz, dm-Drogeriemarkt, Transparenz, Werbung, Deutsche Umwelthilfe, Werbeverbot, Umweltschutz, Klimaneutralität, Gerichtsprozess, Kompensation

Bio-Branche fordert Rechtssicherheit bei Umweltwerbung

Stellungnahme zur UWG-Novelle eingereicht

12.08.2025mehr...
Stichwörter: dm, Recht, Konsumenten, Verbraucher, Co2-Emission, Irreführung, Verbrauchertäuschung, Verbraucherschutz, dm-Drogeriemarkt, Transparenz, Werbung, Deutsche Umwelthilfe, Werbeverbot, Umweltschutz, Klimaneutralität, Gerichtsprozess, Kompensation