Verbraucherschutz
dm-Drogeriemarkt darf Produkte nicht ‚klimaneutral‘ nennen
Deutsche Umwelthilfe erreicht Grundsatzurteil
Die Drogeriemarktkette dm darf ihre Produkte nicht mehr als ‚klimaneutral‘ oder ‚umweltneutral‘ bewerben. Das hat das Landgericht Karlsruhe heute entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen dm geklagt, da auf den entsprechend beworbenen Produkten keine ausreichenden Informationen für Verbraucher über die Kompensation der klimaschädlichen Emissionen bzw. der Umweltauswirkungen zu finden waren. Außerdem kritisierte die DUH auch die Kompensationsprojekte an sich.
Das Landgericht Karlsruhe bestätigte nun, mit den Bezeichnungen ‚klimaneutral‘ und ‚umweltneutral‘ würden bei den Verbrauchern Erwartungen geweckt, die nicht der Realität entsprechen. Zwar sei es zulässig, für nähere Informationen auf eine Internetseite zu verweisen, der Verbraucher müsse den Hinweis auf der Verpackung aber auch erkennen können. Ein Waldschutzprojekt in Peru zur CO2-Kompensation bewertete das Gericht als nicht ausreichend, um die Klimaneutralität eines Produkts zu gewährleisten.
Auch bei den als ‚umweltneutral‘ beworbenen Produkten sieht das Gericht einen Verstoß gegen das Irreführungsverbot, da die entsprechenden Artikel keine ausgeglichene Umweltbilanz vorweisen könnten. Außerdem würden von 13 Wirkkategorien von Umweltbelastungen nur die Kategorien CO2-Emissionen, Nährstoffeintrag, Versauerung, Sommersmog und Ozonabbau erfasst.
Der Angeklagte dm und die DUH hatten sich bereits im Mai vor Gericht darauf geeinigt, dass dm das Label ‚klimaneutral‘ künftig nicht mehr auf Produkten verwenden wird. Nach der heutigen Entscheidung droht bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Als „Meilenstein für den Verbraucherschutz“ bezeichnete Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Gerichtsurteil. „Unser Erfolg vor Gericht zeigt: Die Zeit, in der Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher mit vermeintlicher Klimaneutralität täuschen, ist vorüber.“
Die DUH fordert ein generelles Verbot von irreführenden Werbeaussagen, die behaupten, Produkte, Unternehmen oder Dienstleistungen seien klimaneutral. Seit Mai 2022 hat die Umweltorganisation juristische Verfahren gegen 24 Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher Klimaneutralität aufgefordert. Betroffen sind etwa die Supermarktkette Netto, der Kochbox-Lieferant HelloFresh und die Lufthansa-Tochter Eurowings.