Naturkostfachhandel
basic beginnt Schutzschirmverfahren
Sanierungsprozess bis kommenden Sommer geplant
Die Bio-Supermarktkette basic hat gestern ein sogenanntes Schutzschirmverfahren begonnen. Dazu hat der Vorstand des Unternehmens beim zuständigen Amtsgericht München einen entsprechenden Antrag gestellt, dem das Gericht bereits gefolgt ist. Von dem Verfahren verspricht sich die basic AG einen bewährten rechtlichen Rahmen, um die notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen bei gleichzeitig weiterlaufendem Geschäftsbetrieb schnell und wirksam umzusetzen.
Während des Schutzschirmverfahrens bleiben die 20 deutschen basic-Filialen ganz normal geöffnet. Auch das Sortiment steht den Kunden wie gewohnt in vollem Umfang zur Verfügung. Die basic-Filialen befinden sich hauptsächlich in Bayern, aber auch in Hessen, Baden-Württemberg und Österreich gibt es einzelne Standorte. Die österreichischen Standorte sind nicht Teil des Schutzschirmverfahrens.
Der Vorstand der basic AG habe die rund 520 deutschen Mitarbeiter des Unternehmens bereits über die eingeleiteten Schritte ausführlich informiert. Die Löhne und Gehälter aller Arbeitnehmer sind für die Dauer von drei Monaten durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Auch darüber hinaus reichten die Finanzmittel aus, um die Löhne und Gehälter zu zahlen.
Wie bei den meisten anderen deutschen Bio-Supermärkten auch hätten die Preiserhöhungen bei Lebensmitteln in den basic-Märkten zu einer Kaufzurückhaltung der Verbraucher geführt. Diese Situation werde durch die stark gestiegenen Energiekosten verschärft. Dazu kämen finanzielle Belastungen aus der laufenden Sanierung der kleineren Bio-Supermarktkette biomammut, einem Tochterunternehmen der basic AG.
Der Vorstand von basic wird nun gemeinsam mit seinen Sanierungsberatern und in Abstimmung mit Sachwalter und Gläubigern einen Sanierungsplan entwickeln und anschließend umsetzen. Vorstand und Berater gehen davon aus, dass das Sanierungsverfahren im kommenden Sommer beendet werden kann und die basic AG als grundlegend restrukturiertes Unternehmen wieder neu durchstarten kann. Für die Dauer des Sanierungsprozesses wird die basic AG von der Sanierungskanzlei Wellensiek unterstützt, unter der Federführung von Alfred Hagebusch. Als vorläufiger Sachwalter wurde der Sanierungsspezialist Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff von der Münchener Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte bestellt.