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Superbiomarkt beantragt Schutzschirmverfahren

Bio-Einzelhandelskette in den roten Zahlen

Der Vorstand der SuperBioMarkt AG hat heute beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf ein sogenanntes Schutzschirmverfahren gestellt und genehmigt bekommen. Die ‚massiven Kostenexplosionen‘ bei Energie und Miete sowie die Preiserhöhungen bei vielen Produkten, die so nicht an den Endverbraucher weitergegeben werden konnten, hätten diesen Schritt notwendig gemacht.

Der Geschäftsbetrieb läuft in den Filialen uneingeschränkt weiter. „Bei dem Verfahren sind die Gehälter der Mitarbeiter gesichert. Dies war uns besonders wichtig“, beschreibt Michael Radau als verantwortlicher Vorstand die Situation. Zur Unterstützung hat das Unternehmen nach eigenen Angaben den Restrukturierungsexperten und Fachanwalt für Sanierungsrecht Michael Mönig von ‚Mönig Wirtschaftskanzlei‘ zum Generalbevollmächtigten bestellt.

Das Schutzschirmverfahren ist ein besonderes Insolvenzverfahren, bei dem sich ein Unternehmen in Eigenverwaltung vor der drohenden Zahlungsunfähigkeit retten kann. Ziel ist es, Zeit für Sanierungsmaßnahmen zu gewinnen. So können etwa die monatlichen Betriebsausgaben für drei Monate aufgeschoben werden und es wird der sofortige Ausstieg aus unwirtschaftlichen Miet- oder Leasingverträgen ermöglicht. Unter einem Schutzschirm können zudem Arbeitnehmer ohne Sozialplan und Fristen gekündigt werden. Kann der Arbeitgeber die Gehälter seiner Mitarbeiter nicht mehr oder nur noch zum Teil bezahlen, übernimmt die Arbeitsagentur die Lohnfortzahlung.

In den kommenden Monaten wird nun gemeinsam weiter an dem in ersten Zügen vorbereiteten Sanierungsplan gearbeitet, mit dem der Superbiomarkt wieder in die schwarzen Zahlen geführt werden soll. Der Plan wird dann dem Gericht und den Gläubigern vorgelegt.

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