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Pestizide

Erfolg vor Gericht: Schadenersatz für Glyphosat im Honig

Entscheidung zugunsten der Brandenburger Imkerei Seusing

Erfolg vor Gericht: Schadenersatz für Glyphosat im Honig © Aurelia Stiftung
Das Imkerpaar Sebastian und Camille Seusing mit Anwalt Dr. Georg Buchholz vor dem Landgericht Frankfurt/Oder

Die Imkerei Seusing aus Brandenburg erhält Schadensersatz für ihren mit Glyphosat verunreinigten Honig. Das hat das Landgericht Frankfurt/Oder in der vergangenen Woche entschieden. Die Aurelia Stiftung begrüßt das Urteil als richtungsweisendes Signal für die Landwirtschaft und Politik. Bisher blieben Imkereien auf den fremdverursachten Schäden sitzen, wenn ihr Honig durch Pestizide aus der Landwirtschaft belastet ist.

Pestizide dürfen auf dem Acker nur so eingesetzt werden, dass die geltenden Rückstandshöchstgehalte in Honig eingehalten werden. Deshalb weist der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg die Landwirte seit Jahren darauf hin, dass zur Vermeidung von Rückständen im Honig der Einsatz glyphosathaltiger Herbizide auf blühende Pflanzen unterbleiben sollte. Dennoch kommt es immer wieder zu Schäden wie bei der Imkerei Seusing, die tonnenweise Honig entsorgen musste, weil die zulässigen Rückstandhöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Die verantwortliche Landwirtschaftsgesellschaft, die von niederländischen Investoren geführt wird, wurde jetzt zur Rechenschaft gezogen.

Dr. Georg Buchholz, Anwalt von Imker Sebastian Seusing, erklärt hierzu: „Das Gericht hat heute klargestellt, dass diejenigen, die Pestizide einsetzen, dafür sorgen müssen, dass dadurch kein Schaden entsteht. Imker*innen und Verbraucher*innen müssen sich darauf verlassen können, dass die Honigproduktion nicht durch den Einsatz von Pestiziden unmöglich gemacht wird. Das schreibt auch das Pflanzenschutzmittelrecht so vor. Es ist deshalb nur konsequent, dass Imker*innen Schadensersatz einfordern können, wenn Pestizidrückstände die zulässigen Grenzwerte überschreiten. Letztlich kann die Rückstandsfreiheit des Honigs nur gewahrt werden, wenn keine Pestizide auf blühende Pflanzen ausgebracht werden. In der mündlichen Verhandlung hat das Gericht deutlich gemacht, dass die Landwirtschaft notfalls auch einen Mehraufwand in Kauf nehmen muss, um einen Totalschaden für Imker*innen zu vermeiden.“

Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung, kommentiert: „Das heutige Urteil hat eine wichtige Signalwirkung, die weit über Brandenburg hinausreicht. Bisher bleiben Imker*innen meist auf ihren Schäden sitzen, wenn ihr Honig durch Agrarpestizide verunreinigt und vernichtet werden muss. Die Tatsache, dass Landwirt*innen für Schäden durch Pestizide zur Haftung herangezogen werden können, hilft hoffentlich dabei, dass derartige Schäden seltener auftreten. Die Aurelia Stiftung setzt sich zum Schutz der Wild- und Honigbienen sowie der Imkerschaft seit Jahren für ein bundesweites Verbot von Pestizidspritzungen in blühende Pflanzenbestände ein.“

Das offizielle Gerichtsurteil des Landgerichts Frankfurt/Oder können Sie hier nachlesen.

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