Start / News / Bio-Tops / Schadensersatz für Glyphosat im Honig?

Pestizide

Schadensersatz für Glyphosat im Honig?

Landgericht entscheidet am 10.8. über Glyphosat-Schaden bei Brandenburger Imkerei

Wegen hohen Glyphosat-Rückständen im Honig musste der Imker Sebastian Seusing seinen Familienbetrieb aufgeben. Jetzt fordert er Schadensersatz von der verantwortlichen Landwirtschaftsgesellschaft. Am 10. August wird das Landgericht Frankfurt (Oder) den Fall verhandeln.

Der Imker Sebastian Seusing hatte seine Bienenvölker seit Mai 2018 an einem Waldrand im Brandenburger Landkreis Barnim aufgestellt. Im April 2019 fanden seine Bienen auf dem angrenzenden Feld einen reich gedeckten Tisch vor: der Löwenzahn stand in voller Blüte. Der Pächter des Feldes, eine von niederländischen Investoren geführte Landwirtschaftsgesellschaft, besprühte den Löwenzahn mit Glyphosat, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Seusings Bienen sammelten weiter mit Glyphosat besprühten Blütenpollen und Nektar, bevor der Löwenzahn nach zwei Tagen abstarb.

Laboranalysen des Honigs ergaben, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Imker Seusing musste große Mengen seines Honigs entsorgen, weil dieser nicht mehr verkehrs- und verzehrfähig war. Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden hat Seusing seinen Familienbetrieb mittlerweile aufgegeben. Nun fordert er Schadensersatz von der Landwirtschaftsgesellschaft.

Für den Imker ist die Sache klar: Er konnte weder wissen noch verhindern, dass der Landwirt das Glyphosat ausbringt. Die Landwirtschaftsgesellschaft hingegen lehnt einen Schadensersatz ab, weil Glyphosat nicht als bienengefährlich eingestuft sei. Für die Einhaltung der Rückstandshöchstgehalte fühlt sie sich nicht verantwortlich, obwohl der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg seit Jahren darauf hinweist, dass zur Vermeidung von Rückständen im Honig der Glyphosateinsatz bei blühenden Pflanzen unterbleiben sollte. Falls das Gericht zugunsten des Imkers entscheidet, hätte das Urteil eine wichtige Signalwirkung. Denn bisher genießen Imkereien in solchen Fällen keinen Rechtsschutz und müssen die Kosten für die fremdverursachten Schäden selber tragen.

Sebastian Seusing wird unterstützt von der Aurelia Stiftung. Er wird vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Georg Buchholz vom Berliner Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

[ Artikel drucken ]

Ticker

Das könnte Sie auch interessieren

Erfolg vor Gericht: Schadenersatz für Glyphosat im Honig

Entscheidung zugunsten der Brandenburger Imkerei Seusing

Erfolg vor Gericht: Schadenersatz für Glyphosat im Honig © Aurelia Stiftung

Die Imkerei Seusing aus Brandenburg erhält Schadensersatz für ihren mit Glyphosat verunreinigten Honig. Das hat das Landgericht Frankfurt/Oder in der vergangenen Woche entschieden. Die Aurelia Stiftung begrüßt das Urteil als richtungsweisendes Signal für die Landwirtschaft und Politik. Bisher blieben Imkereien auf den fremdverursachten Schäden sitzen, wenn ihr Honig durch Pestizide aus der Landwirtschaft belastet ist.

30.06.2022mehr...
Stichwörter: Honig, Pestizide, Bienen, Imker, Glyphosat, Gerichtsprozess, Aurelia Stiftung

Glyphosat: Aurelia-Stiftung reicht Untätigkeitsklage gegen EU-Kommission ein

Kommission setzt Pestizid-Urteil des EU-Gerichts nicht um

Glyphosat: Aurelia-Stiftung reicht Untätigkeitsklage gegen EU-Kommission ein © Aurelia Stiftung / James Baltz auf Unsplash

Die Aurelia-Stiftung hat am Mittwoch beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eine Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission erhoben. Am 19. November 2025 hatte das Gericht die Praxis der EU-Kommission, Pestizid-Zulassungen routinemäßig zu verlängern, für rechtswidrig erklärt. Die Aurelia-Stiftung hatte wegen der 2022 erfolgten Verlängerung der Zulassung von Glyphosat geklagt. Laut Stiftung weigert sich die Kommission nun, das Urteil des EU-Gerichts umzusetzen. Stattdessen habe sie den Fall für erledigt erklärt.

18.09.2026mehr...
Stichwörter: Honig, Pestizide, Bienen, Imker, Glyphosat, Gerichtsprozess, Aurelia Stiftung

EU-Gericht: derzeitige Verlängerungspraxis bei Pestiziden ist rechtswidrig

NGOs feiern drei wegweisende Urteile

Das Europäische Gericht (EuG) hat am 19. November den Klagen dreier Umweltorganisationen gegen die bisherige Praxis der EU-Kommission zur Verlängerung von Pestizid-Zulassungen stattgegeben. Die Verlängerung der Genehmigung eines Wirkstoffs dürfe nur ausnahmsweise und vorübergehend, aber nicht systematisch angewendet werden. NGOs feiern die Urteile als wegweisenden Erfolg.

21.11.2025mehr...
Stichwörter: Honig, Pestizide, Bienen, Imker, Glyphosat, Gerichtsprozess, Aurelia Stiftung