Menschenrechte
Verhandlung gegen KfW-Förderbank beginnt
Informationsklage von FIAN und ECCHR
Am kommenden Donnerstag, 3. Februar, verhandelt das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main über die Auskunftsklage der Menschenrechtsorganisation FIAN gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese verweigert eine Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialaktionspläne des in Paraguay aktiven Agrarinvestors Payco, an dem die KfW-Tochter Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) einen Anteil von 15 Prozent besitzt. Die Klage wird vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt.
Wiederholt wurden auf Payco-Plantagen Entwaldung und Landkonflikte mit Indigenen dokumentiert. Payco ist mit 146.000 Hektar der zweitgrößte Landbesitzer in Paraguay. Das Unternehmen betreibt Soja-Anbau und Viehzucht und vertreibt genmanipuliertes Saatgut. KfW und DEG sind als staatliche Akteure an die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik gebunden.
„Investitionen in einen solch problematischen Akteur müssen öffentlich diskutiert werden können. KfW und DEG haben jedoch über Jahre hinweg Informationen zu Payco verweigert, sogar gegenüber Abgeordneten des Bundestags“, so Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland.
„Die DEG ist der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Sie erbringt öffentliche Dienstleistungen und trägt menschenrechtliche und umweltbezogene Verantwortung“, ergänzt Dr. Miriam Saage-Maaß, Legal Director des ECCHR.