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Menschenrechte

Verhandlung gegen KfW-Förderbank geht weiter

Verwaltungsgericht Frankfurt verhandelt am 23. November

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verhandelt am 23. November über die Auskunftsklage der Menschenrechtsorganisation FIAN gegen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die KfW verweigert eine Einsichtnahme in die Umwelt- und Sozialaktionspläne des in Paraguay aktiven Agrarinvestors Payco, an dem die KfW-Tochter Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) einen Anteil von 15 Prozent besitzt. Die Klage wird vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt.

Wiederholt wurden auf Payco-Plantagen Entwaldung und Landkonflikte mit Indigenen dokumentiert. Payco ist mit 146.000 Hektar der zweitgrößte Landbesitzer in Paraguay. Das Unternehmen betreibt Soja-Anbau und Viehzucht und vertreibt genmanipuliertes Saatgut.

„KfW und DEG haben über Jahre hinweg Informationen zu Payco verweigert, dabei sind sie als staatliche Akteure an die Ziele der deutschen Entwicklungspolitik gebunden. Investitionen in einen solch problematischen Akteur müssen öffentlich diskutiert werden. Der Verweis auf angebliche Geschäftsgeheimnisse darf kein Vorwand sein, Informationen zu grundlegenden Menschenrechten geheim zu halten!“, so Philipp Mimkes, Geschäftsführer von FIAN Deutschland.

Die Verhandlung ist öffentlich und findet am 23. November um 11 Uhr im Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Adalbertstraße 18, Saal 1 statt.

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