GAP
Eco-Schemes dürfen Öko-Bauern nicht benachteiligen
Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fordert, Fördergelder der GAP sinnvoller zu verteilen

Momentan beraten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, wie die EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland umgesetzt wird. Dabei entscheiden sie auch, wer einen Anspruch auf Direktzahlungen hat, was über die so genannten Eco-Schemes erfolgt. Der BÖLW sieht Bio-Bauern von einigen Punkten ausgeschlossen und fordert daher Nachbesserungen.
Die neuen Eco-Schemes sollen die Umweltleistungen der Landwirtschaft honorieren. Sie sind Teil der so genannten ersten Säule der GAP, die zweite Säule umfasst unter anderem Programme zur Förderung der Ländlichen Entwicklung.
Laut Alexander Gerber, Vorstand für Landwirtschaft des BÖLW, werden Bio-Bäuerinnen und -Bauern eventuell von einer Reihe von Eco-Schemes ausgeschlossen werden. Nach mündlicher Auskunft des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sollen über die zweite Säule geförderte Öko-Betriebe folgende Eco-Schemes nicht nutzen können:
- Eco-Scheme 6: Bewirtschaftung von Acker- oder Dauerkulturflächen des Betriebes ohne Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
- Eco-Scheme 4: Extensivierung des gesamten Dauergrünlands des Betriebs
- Eco-Scheme 10: Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten
Mit dem Ziel der Bundesregierung, 20 Prozent mehr Bio bis 2030 zu erreichen, seien Gerber zufolge die vorliegenden Gesetzesentwürfe nicht vereinbar. Er appelliert an die Abgeordneten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Eco-Schemes und Agrarumweltmaßnahmen sinnvoll ergänzen. Hierfür hat der BÖLW einige konkrete Vorschläge vorgelegt.