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EU entscheidet im Namensstreit um Veggie-Produkte

Das EU-Parlament hat über eine Regelung abgestimmt, nach der pflanzliche Lebensmittel keine tierisch anmutenden Bezeichnungen mehr tragen dürfen. Das drohende Verbot von ‚Veggie Burger‘ wurde abgelehnt, aber  ‚Hafermilch‘ wird es in der EU nicht mehr geben. Künftig darf ein Haferdrink auch nicht mehr behaupten ‚wie Milch‘ zu schmecken. In den nächsten Wochen soll im EU-Trilog (Rat, Parlament und Kommission) ein finales Gesetz beschlossen werden.

Auf Vorschlag des Agrarausschusses sollte jede direkte oder indirekte Verwendung von Begriffen wie Wurst, Fleisch oder Schnitzel für Fleischersatzprodukte verboten werden, genauso Anspielungen auf Fleischerzeugnisse. Jetzt dürfen die Hersteller von Fleischersatzprodukten aufatmen: Begriffe wie ‚Wurst, Steak oder Burger‘ sind weiterhin erlaubt. Bei den Milchalternativen dagegen darf in Zukunft 'Milch' nicht einmal mehr als Vergleich verwendet werden.

Nach der Veganen Gesellschaft Österreich (VGÖ) habe die Vernunft über den Lobbyismus gesiegt – zumindest teilweise. Felix Hnat, österreichischer Tierschutzaktivist und Obmann der VGÖ, meint: „Dass die EU pflanzlichen hochwertigen Fleischalternativen keine Steine in den Weg legt, ist schön. Leider ist das Hafermilchverbot ein Schlag ins Gesicht von 35 Prozent der Bevölkerung in Österreich, die regelmäßig zu Milchalternativen greifen.“

Einer der erleichterten Unternehmer ist Hermann Neuburger aus dem österreichischen Ulrichsberg. Vor vier Jahren hat er eine vegetarische Alternative auf Pilz-Basis auf den Markt gebracht. Unter dem Namen HERMANN sind Schnitzel, Faschiertes, Rostbratwürstchen, Käsebratwurst und Bratstreifen erhältlich. „Bezeichnungen wie Würstel oder Schnitzel stehen ja nicht für den Inhalt des Produkts, sondern für dessen Form. Sie geben den Konsumenten eine Unterstützung, wie sie das Produkt zubereiten können. Dank der Entscheidung ist das auch in Zukunft weiterhin möglich“, so Hermann Neuburger.

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