Pestizidprozess
Noch keine Entscheidung bei Klage gegen oekom verlag
München/Bozen, 22.10.20 | Heute wurde vor dem Landesgericht Bozen eine mögliche Anklageerhebung gegen den Geschäftsführer des oekom verlags, Jacob Radloff, sowie mehrere Vorstandsmitglieder des Umweltinstituts München verhandelt. Das Ergebnis steht noch aus.
Radloff, der Buchautor Alexander Schiebel und das Umweltinstitut München waren bereits 2017 aufgrund ihrer Kritik am Pestizideinsatz im Südtiroler Apfelanbau vom Südtiroler Landesrat für Landwirtschaft und damaligen stellvertretenden Landeshauptmann Arnold Schuler angezeigt worden. Während gegen Alexander Schiebel und Karl Bär vom Umweltinstitut inzwischen Klage wegen übler Nachrede erhoben wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Bozen im Falle aller übrigen Anzeigen zunächst einen Antrag auf Einstellung aus Mangel an Beweisen für die von den Klägern unterstellte Mittäterschaft an ‚erschwerter Verleumdung‘ gestellt. Landesrat Schuler legte dagegen Widerspruch ein, weshalb es am heutigen Tag vor Gericht in Bozen zu einer Anhörung kam.
Ebenfalls zur Verhandlung stand, ob auch gegen aktive und ehemalige Vorstände des Umweltinstituts München Anklage erhoben wird. Das Umweltinstitut initiierte im Jahr 2017 eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Aufklärung über den hohen Pestizideinsatz in Südtirol, auf die Landesrat Arnold Schuler und über 1.300 Obstbauern aus der Region mit Anzeigen wegen übler Nachrede reagierten. Auch in diesen Fällen steht die Entscheidung des Gerichts aus.
Radloff später zur Verhandlung: „Mein Beruf als Verleger birgt viele Risiken, und schon oft musste ich mich damit auseinandersetzen – seien es ökonomische Risiken oder ideologische Auseinandersetzungen – aber noch nie in all den Jahren musste ich mich vor Gericht dafür verantworten. Alexander Schiebel geht es in seinem Buch eigentlich um eine politische Frage, nämlich wie Landwirtschaft ohne gravierende Schäden für Mensch und Umwelt gestaltet werden kann. Wie wir mit dieser uns alle betreffenden Frage umgehen, sollte Bestandteil der demokratischen Auseinandersetzung sein – und nicht in Strafprozessen verhandelt werden.“