Nährwertkennzeichnung
Nutri-Score in der Zielgerade
Lebensmittelampel voraussichtlich ab November rechtlich abgesichert
09.10.2020 | Der Bundesrat hat heute einem Gesetz zugestimmt, das den rechtlichen Rahmen für die freiwillige Verwendung des sogenannten Nutri-Scores schafft. Damit ist der Weg frei für eine flächendeckende Nutzung der Lebensmittelampel. Die Verordnung wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich Anfang November in Kraft treten.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, betonte, dass sie von den Unternehmen erwarte, ihr Sortiment umfassend zu kennzeichnen. Eine verpflichtende nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen wie dem Nutri-Score sei nach geltendem EU-Recht nicht möglich. Die Ministerin setze sich daher für die Einführung einer einheitlichen Nährwertkennzeichnung in der EU ein und versuche bei der Sitzung des EU-Agrarrats im Dezember, gemeinsame Schlussfolgerungen der Mitgliedsstaaten zu erreichen.
Renate Künast, Sprecherin für Ernährungspolitik Bündnis 90/Die Grünen begrüßte das Gesetz, wies aber auch darauf hin, dass der Nutri-Score schon viel früher hätte eingeführt sein können. Ministerin Klöckner habe ihn immer wieder „vertagt oder andere intransparentere Siegel ins Spiel gebracht“. Jetzt müsse die Bundesministerin für eine verpflichtende Einführung auf europäischer Ebene sorgen, statt der jetzigen nationalen Freiwilligkeit.
Von anderen Seiten wird dagegen auf Nachbesserungen beim Nutri-Score gedrängt. Der Bundesverband für Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. sieht eine Benachteiligung von Bio-Lebensmitteln durch die aktuellen Berechnungsgrundlagen des Nutri-Score. So würden gesundheitlich positive Inhaltsstoffe wie mehrfach ungesättigte Fettsäuren, ein hoher Ballaststoffgehalt oder sekundäre Pflanzenstoffe in der Bewertung bestimmter Produktgruppen gar nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Dieser Nachbesserungsbedarf müsse dringend umgesetzt werden, bevor über eine Verpflichtung diskutiert werde.