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Tierhaltung

Weniger Zeit im Kastenstand für deutsche Sauen

Mehr Tierwohl in Aussicht

Am 3. Juli 2020 hat der Bundesrat nach langen Verhandlungen die siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung beschlossen, die die Haltung von Schweinen betrifft, hier speziell von Sauen zur Ferkelerzeugung. Bisher sind neun Wochen Kastenstandhaltung pro Ferkel-Wurf erlaubt. Die neue Verordnung sieht vor, dass diese Haltung künftig nur noch höchstens 15 Tage pro Jahr erlaubt sein wird, um nach dem Abferkeln und in der Säugezeit die Jungtiere zu schützen. Zudem wird die artgerechte Gruppenhaltung als Standard vorgeschrieben.

Nach der alten Verordnung hätten Sauen fast die Hälfte des Jahres im engen Kastenstand untergebracht werden dürfen. Außerdem wurden einer Sau oder Jungsau weniger als zwei Quadratmeter Platz zugestanden. Mit der neuen Verordnung werden es im Schnitt bis zu fünf Quadratmeter.

Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff betonte: „Mit dem heutigen Beschluss senden wir ein klares Signal an die Bundesregierung, dass ihr Taktieren beim Thema Tierschutz ein Ende haben muss. Endlich gehen wir mit einem Antrag in die Offensive, die guten Empfehlungen der Borchert-Kommission zu mehr Tierschutz in die Praxis umzusetzen. Auf den ersten Schritt wird auch der zweite Schritt folgen, um den Umbau der Tierhaltung in Deutschland voranzubringen. Ökologie und Landwirtschaft sind keine verfeindeten Geschwister, sondern können miteinander vereinbart werden.“

Damit die Agrarbetriebe ihre Tierhaltung an die veränderten Regelungen anpassen können, würden Übergangsfristen geregelt. Die Betriebe müssen in den ersten drei Jahren ein Umbaukonzept vorlegen sowie innerhalb weiterer fünf Jahre die Genehmigungen eingeholt und die Investition durchgeführt haben. Wird die erste Frist nicht eingehalten, dann muss der Betrieb innerhalb von fünf Jahren die Sauenhaltung aufgeben.

Der Bund hat auch Vorschläge für Investitionshilfen unterbreitet, die Hoff jedoch für mangelhaft hält, da diese zunächst auf 2020 und 2021 beschränkt sind. „Angesichts der Zeitabläufe für Planungen, Genehmigungen und Durchführung der Investitionen sind die Ideen des Bundes zu kurz gegriffen“, so Hoff.

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