EU-Ökoverordnung
BÖLW begrüßt starke Signale für Verschiebung
Neues Bio-Recht erst ab 2022?
Berlin, 07.05.2020 | Aus Brüssel gebe es starke Signale, dass das Inkrafttreten der neuen EU-Ökoverordnung vom 1. Januar 2021 auf den 1. Januar 2022 verschoben wird. Grund sind die Folgen der Corona-Pandemie, die die Einhaltung des ohnehin knappen Fahrplans unmöglich machen würde. Auch der Bund ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) fordert eine Verschiebung.
„Die deutsche Bio-Branche begrüßt es sehr, dass sich die EU-Staaten und – vor allem auch Deutschland – und der Agrarausschuss des Europaparlaments mitsamt den zuständigen Berichterstattern für eine Verschiebung des Bio-Rechts stark machen“, kommentiert Peter Röhrig, Geschäftsführer des BÖLW, die Nachrichten aus Brüssel.
Die EU-Kommission hat das alleinige Recht, eine Änderung der Öko-Verordnung vorzuschlagen. Der EU-Gesetzgeber ist deshalb am Zug, das Votum von EU-Staaten und -Parlament aufzugreifen und einen entsprechenden Vorschlag abstimmen zu lassen.
Eine Verschiebung gibt den Verhandelnden Zeit und Gelegenheit, die noch ausstehenden Rechtsakte mit der notwendigen Gründlichkeit abzuschließen. Auf der Agenda stehen weiterhin sehr wichtige Themen wie die Öko-Kontrolle, Importe oder auch der Umgang mit Kontaminationen. „Schnellschüsse sollten verhindert werden, Qualität muss vor Geschwindigkeit gehen“, gibt der BÖLW-Geschäftsführer zu bedenken.
Auch Behörden, Kontrollstellen und Bio-Betriebe, welche die neuen Regeln auslegen, umsetzen oder kontrollieren müssen, hätten durch eine Verschiebung die Möglichkeit, sich mit ausreichendem Vorlauf darauf einzustellen – und können aktuell mit aller Kraft die Corona-Krise bewältigen, was für den systemrelevanten Sektor viel Arbeit bedeutet. „Bis das neue Bio-Recht angewendet werden muss, gelten die bewährten Regeln der bestehenden Öko-Verordnung“, so Röhrig abschließend.