Start / Business / Themen / Recht / Neue Öko-Basis-Verordnung beschlossen

EU-Öko-Reform

Neue Öko-Basis-Verordnung beschlossen

Die Arbeit an der endgültigen Umsetzung geht weiter

Berlin, 22.05.2018  |   Vier Jahre nach dem Vorschlag der EU-Kommission zur Revision des europäischen Bio-Rechts nahm die neue Öko-Verordnung die letzte formale Hürde.

Die heutige Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten zur Öko-Basisverordnung kommentiert Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW): „Wie zu erwarten war, stimmten die EU-Mitgliedsstaaten heute mehrheitlich dem neuen Bio-Recht zu. Die Öko-Verordnung hat damit die letzte formale Hürde genommen.

Die Arbeit am neuen Bio-Recht geht allerdings weiter. Brüssel muss dutzende entscheidende Regeln ergänzen, etwa zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere, den Listen für Bio-Betriebsmittel oder -Lebensmittelzutaten sowie präzise Anforderungen an die Öko-Kontrolle. Erst dann ist das neue Bio-Recht komplett.

Wichtig ist, dass sich Bundesministerin Julia Klöckner gemeinsam mit den Ländern, Kontrollstellen und Bio-Unternehmen engagiert in die Ausgestaltung des neuen Bio-Rechts einbringt. Entscheidend ist auch, dass die Regeln für Pestizid-Kontaminationen aus der konventionellen Landwirtschaft derart gestaltet werden, dass für Bio-Unternehmer keine Schäden entstehen.

Impulse für eine Weiterentwicklung von Bio sind im neuen Recht angelegt, zum Beispiel mit neuen Regeln für den Öko-Gewächshausanbau, Bio-Aromen, Öko-Saatgut oder die Öko-Kontrolle.“ 

Hintergrund

Zum zweiten Mal seit Inkrafttreten der ersten EU-Öko-Verordnung 1992 wird das Bio-Recht komplett reformiert. Nach über dreieinhalb Jahren Verhandlungen hatten sich die Verhandlungsführer am 28. Juni 2017 auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt. Dieser musste noch vom EU-Parlament und vom Rat der Mitgliedsstaaten verabschiedet werden, bevor er rechtskräftig werden kann. Das EU-Parlament stimmte dem Vorschlag am 19. April 2018 zu. Heute haben die EU-Mitgliedsstaaten den Vorschlag für ein neues Öko-Basisrecht angenommen. Damit ist es amtlich: Die neue Öko-Verordnung wird kommen und ab Januar 2021 gelten. 

Bis 2021 muss die neue Verordnung noch durch nachgelagerte Rechtsakte komplettiert werden. Dafür sind in der neuen Verordnung über 50 Ermächtigungen vorgesehen. 

Damit das neue Bio-Recht praxistauglich gestaltet und eine solide Grundlage für Bio in Europa wird, muss in den kommenden Monaten folgendes passieren:

  • Öko-Kontrolle: Es muss sichergestellt werden, dass das Zusammenspiel von EU-Öko-Verordnung und EU-Kontroll-Verordnung so ausgearbeitet wird, dass eine klare Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Kontrollstellen entsteht. Gleiches gilt für die Finanzierung der Bio-Kontrolle. 
  • Kontaminationen: Auch in Zukunft gilt: Die Qualität von Bio wird durch den gesamten Herstellungsprozess, nicht durch einen Laborbefund, definiert. Entscheidend ist, dass der Umgang mit Hinweisen auf Verstöße gegen die Produktionsregeln wirksam und praktisch umsetzbar gestaltet wird.
  • Landwirtschaft und Verarbeitung: Die Vorgaben zu Stallgrößen, Ausläufen, Betriebsmitteln und zulässigen Stoffen für die Lebensmittelherstellung müssen so schnell wie möglich festgeschrieben werden, damit Bio-Unternehmen Investitionen planen können. Dafür kann in weiten Bereichen auf die bewährten Regeln des bestehenden Bio-Rechtes zurückgegriffen werden. Dort, wo Weiterentwicklungsbedarf besteht, muss er ins neue Bio-Recht einfließen, beispielsweise bei der Bio-Geflügelhaltung.
  • Bio-Importe: Künftig soll die EU-Öko-Verordnung eins zu eins in allen Staaten gelten, mit denen keine Bio-Handelsabkommen bestehen. Europa muss seiner entwicklungspolitischen Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass es Anpassungen für ärmere Länder gibt, die unter anderen administrativen, klimatischen oder naturräumlichen Umständen wirtschaften. Um den Verbraucherschutz zu stärken, muss die Überwachung der Kontrolle in diesen Staaten weiter verbessert werden.
[ Artikel drucken ]


Das könnte Sie auch interessieren

Neue Praxisleitfäden zur Vermeidung von Kontamination

Verbundprojekt veröffentlicht Nachschlagewerk zu Artikel 28 (1) der neuen EU-Öko-Verordnung

Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei Leitfäden eines Verbundprojektes des Forschungsinstituts für biologischen Landbau Deutschland (FiBL), des Büros Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) zeigen, worauf Bio-Unternehmer künftig achten müssen, um Kontaminationen mit nicht zugelassenen Stoffen zu verhindern.

06.12.2021mehr...
Stichwörter: Pestizide, EU-Ökoverordnung, Landwirtschaft, EU-Öko-Reform, Ermächtigung, Kontamination, Öko-Kontrolle, Bio-Importe, Bio-Recht, Verarbeitung, EU-Kontroll-Verordnung

Halbfertiges EU-Biorecht nicht durchwinken

Demeter fordert Mut zum Nein

Die Entscheidung zur neuen EU-Bioverordnung darf nicht auf der Basis eines  unfertigen Textes erfolgen. Der Gesetzentwurf braucht, so fordert Demeter,  noch deutliche Verbesserungen.

24.06.2016mehr...
Stichwörter: Pestizide, EU-Ökoverordnung, Landwirtschaft, EU-Öko-Reform, Ermächtigung, Kontamination, Öko-Kontrolle, Bio-Importe, Bio-Recht, Verarbeitung, EU-Kontroll-Verordnung

Rückstände bei Bio-Obst und -Gemüse

Frische Seminar-Webinar liefert Infos für ein besseres Risikomanagement

Rückstände bei Bio-Obst und -Gemüse © pixabay

Bio-Obst und -Gemüse wird nicht unter der Glasglocke produziert. So kommt es immer wieder vor, dass die Laboranalyse oder ein anderer Hinweis Rückstände von Pflanzenschutzmitteln aufweist. Doch wie bewerte ich diese? Welche Maßnahmen muss ich ergreifen? Antworten darauf liefert das Online-Frische Seminar ‚Rückstände und Kontaminanten bei Bio-Obst und Bio-Gemüse: Funde richtig bewerten, Maßnahmen richtig ergreifen‘ am 21. März.

06.03.2023mehr...
Stichwörter: Pestizide, EU-Ökoverordnung, Landwirtschaft, EU-Öko-Reform, Ermächtigung, Kontamination, Öko-Kontrolle, Bio-Importe, Bio-Recht, Verarbeitung, EU-Kontroll-Verordnung

bioPress-Events neu aufgestellt

Biofach Meetingpoint BIOimSEH / 4. Bio Handels Forum

08.08.2022mehr...
Stichwörter: Pestizide, EU-Ökoverordnung, Landwirtschaft, EU-Öko-Reform, Ermächtigung, Kontamination, Öko-Kontrolle, Bio-Importe, Bio-Recht, Verarbeitung, EU-Kontroll-Verordnung


Grundwasser in Gefahr

Bad Dürrheimer Mineralbrunnen engagiert sich für Grundwasserschutz

26.02.2021mehr...
Stichwörter: Pestizide, EU-Ökoverordnung, Landwirtschaft, EU-Öko-Reform, Ermächtigung, Kontamination, Öko-Kontrolle, Bio-Importe, Bio-Recht, Verarbeitung, EU-Kontroll-Verordnung