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EU-Ökoverordnung

Neue Praxisleitfäden zur Vermeidung von Kontamination

Verbundprojekt veröffentlicht Nachschlagewerk zu Artikel 28 (1) der neuen EU-Öko-Verordnung

Für die Bio-Branche gilt ab Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Drei Leitfäden eines Verbundprojektes des Forschungsinstituts für biologischen Landbau Deutschland (FiBL), des Büros Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und der Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) zeigen, worauf Bio-Unternehmer künftig achten müssen, um Kontaminationen mit nicht zugelassenen Stoffen zu verhindern.

Für die Vermeidung nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe müssen alle Bio-Unternehmen ab nächstem Jahr besondere Vorsorgemaßnahmen treffen. Die neue EU-Öko-Verordnung hat die Vorsorgepflichten für Landwirte, Verarbeiter und Händler in Artikel 28, Absatz 1 konkretisiert. Dort sind „verhältnismäßige und angemessene Maßnahmen“ vorgeschrieben, mit denen Kontaminationsrisiken ermittelt und vermieden werden.

In einem gemeinsamen Projekt von FiBL Deutschland, Büro Lebensmittelkunde & Qualität (BLQ) und Gesellschaft für Ressourcenschutz (GfRS) sind drei Leitfäden entstanden, welche den betroffenen Unternehmensgruppen eine praxisnahe Anleitung zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben an die Hand geben wollen:

Alle am Projekt beteiligten Organisationen haben zudem eine Rechtsauslegung des betreffenden Absatzes erarbeitet.

Die Praxisleitfäden sind im Projekt ‚Identifikation von kritischen Kontrollpunkten und Vorsorgemaßnahmen zur Absicherung der Öko-Integrität (BioKKP)‘ entwickelt worden, gemeinsam mit Praktikern aus Bio-Unternehmen, Beratung und Kontrolle. Es wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert und vom FiBL Deutschland koordiniert.

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