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Bio-Recht

Leitfaden zu Aromen in Biolebensmitteln

Neuer Leitfaden zum Einsatz konventioneller Aromen in Biolebensmitteln ist online

Der Einsatz von Aromen in Biolebensmitteln ist in der Bio-Verordnung (EU) Nr. 2018/848 neu geregelt – und das strenger als bisher. Ein neuer Leitfaden, erstellt vom Büro für Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ) und vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau Deutschland e.V. (FiBL) bietet Hilfestellung für alle, die sich mit der Verordnung vertraut machen möchten.

Was ändert sich mit der neuen Bio-Verordnung? Worauf müssen Hersteller von Biolebensmitteln achten, wenn sie Aromen ab 2022 rechtskonform einsetzen wollen? Welche Informationen und Zusicherungserklärungen benötigen sie von ihren Lieferanten?

Antworten liefert ein neuer Leitfaden. Anforderungen an eine Bio-konforme Zusammensetzung und Herstellungspraxis von konventionellen Aromen werden dort ebenso erläutert wie Regelungen zur Kennzeichnung der Aromen und Mengenvorgaben, die beim Einsatz in Biolebensmitteln beachtet werden müssen.

Damit ist der Leitfaden ein nützliches Nachschlagewerk für alle Hersteller von Biolebensmitteln und Aromen, die sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen möchten. Eine Checkliste im Anhang des Leitfadens gibt zudem Hilfestellung bei der Plausibilitätsprüfung von Lieferantendokumenten in der Anwendungspraxis.

Der Leitfaden wurde im Rahmen des BÖLN-Projektes ‚Entwicklung eines Konzeptes zur Evaluierung von Aromen für den Einsatz in Bio-Lebensmitteln (EvA)‘ von BLQ und FiBL erstellt. Er steht allen Interessenten auf der Webseite Organic eprints zum kostenlosen Download zur Verfügung. Weitere Informationen zum FiBL-Projekt finden Sie hier.

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