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Gentechnik

EU ermöglicht nationale GVO-Verbote

Der EU-Umweltministerrat hat grünes Licht für die Schaffung von nationalen Gentechnik-Anbauverboten gegeben. Den Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft, dem der EU-Umweltministerrat und die Bundesregierung folgen, bezeichnet der BÖLW in Berlin als mangelhaft. Das Europäische Parlament kann nun nachbessern.

Vorschläge für nationale Anbauverbote hat das Europäische Parlament 2011 vorgelegt; der Deutsche Bundesrat befürwortet diese. Sie zielen darauf ab, dass Defizite des Gentechnik-Zulassungsverfahrens behoben werden und Anbauverbote von Staaten und Regionen ein sicheres Recht sein müssen und nicht vom guten Willen der Gentechnik-Unternehmen abhängen dürfen.

Gentechnikverbote müssen pauschal und jederzeit ausgesprochen werden dürfen. Diese Forderungen hat Deutschland in Brüssel nicht durchgesetzt, sondern ist mit den jetzigen Beschlüssen den Plänen der Saatgutindustrie gefolgt, wie der BÖLW mitteilte.

Agrarminister Christian Schmidt würdigte die Zustimmung Deutschlands zum Opt-Out Verfahren dagegen als wichtige Entscheidung für das Selbstbestimmungsrecht und die Wahlfreiheit bei der grünen Gentechnik.

 

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