Start / Ausgaben / BioPress 67 - Mai 2011 / Zwischenerfolg für Stevia

Süßungsmittel

Zwischenerfolg für Stevia

Der Verkauf von Stevia als Lebensmittel schien bisher in der EU nicht erlaubt. Das könnte sich ändern. Eine Zulassung des Süßmittels Stevia durch die EU-Kommission als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) ist nicht notwendig, wenn die Blätter schon vor 1997 in der EU verbreitet waren, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervorging. Der Verwaltungsgerichtshof München hatte den Stevia-Streit dem EuGH vorgelegt.

Das Unternehmen Mensch und Natur AG in München vertreibt Tee mit Stevia als Zutat. 2003 untersagten die Bayerischen Behörden dem Unternehmen den Handel, weil Stevia Novel Food nach der EU-Verordnung von 1997 sei. Danach müssen alle neuartigen Lebensmittel von der EU-Kommission zugelassen werden.

Mensch und Natur bringt vor, mit Stevia gesüßte Tees bereits lange vor 1997 verkauft zu haben. Damit falle es nicht unter die Novel Food Verordnung und klagte gegen das Verbot durch die Lebensmittelaufsicht. Das Verwaltungsgericht München bestätigte die Auffassung des Unternehmens. Der Freistaat Bayern legte gegen dieses Urteil Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Da die EU-Kommission in einem Falle die Zulassung von Stevia abgelehnt hat, ließ der VGH prüfen, ob dies allgemeinverbindlich sei. Der EuGH verneinte dies. Die Entscheidung gelte nur für den Einzelfall.

„Wir freuen uns über das EuGH-Urteil. Es bestätigt, dass das Verwaltungsgericht München 2004 berechtigt war, festzustellen, dass der Stevia-Tee eine ganz normale, pflanzliche Lebensmittelzutat ist. Wir haben den bayerischen Fachbehörden jetzt noch weitere Belege für viele Millionen Tassen Tee mit Stevia vorgelegt. Damit ist klar, dass der Tee keine Novel-Food-Zulassung braucht“, erklärte Barbara Scheitz, Geschäftsführerin der Andechser Molkerei. Andechser hat im Februar auf der BioFach 2011 einen Joghurt  vorgestellt, der mit Stevia Tee gesüßt ist.

Jetzt muss der Bayerische Verwaltungsgerichthof entscheiden, ob Stevia vor Inkrafttreten der Novel Food Verordnung in nennenswertem Umfang verbreitet war.

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