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Bio-Recht

EuGH erlaubt Calcium-Zutat in Bio-Lebensmitteln

Lithothamnium darf in Bio-Produkten verwendet werden

EuGH erlaubt Calcium-Zutat in Bio-Lebensmitteln © stock.adobe.com / Pixel Matrix

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Bio-zertifiziertes Lithothamnium, von Natur aus calciumreiches Rotalgenkalk-Pulver, als Zutat gilt und in Bio-Lebensmitteln wie beispielsweise Haferdrinks eingesetzt werden kann. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt das Urteil.

„Das ist eine gute Entscheidung für Bio!“, kommentiert Peter Röhrig, geschäftsführender Vorstand des BÖLW. „Der EuGH schafft hier Klarheit und verhindert unnötige Beschränkungen für Bio-Lebensmittel. Die Entscheidung kommt dem Wunsch von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach calciumhaltigen Pflanzendrinks entgegen und schafft somit Wahlfreiheit am Verkaufsregal.“

Lithothamnium calcareum ist eine Rotalgenart, deren abgestorbene Kalkgerüste aus Calcium und Magnesiumcarbonat bestehen. Das calciumreiche Algengerüst kann gereinigt zu einem Pulver vermahlen werden, das dann als natürlicherweise mineralstoffreiche Zutat in einem Lebensmittel eingesetzt werden kann.

Das Urteil fiel am 22. Oktober 2026 in der Ersten Kammer des EuGH im Verfahren Lima BV gegen die Flämische Region, Rechtssache C-295/25.

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