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Agrarpolitik

Trilog einigt sich auf Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung

Neue Regeln für Bio-Importe, Streit um Weidehaltung bleibt

Trilog einigt sich auf Vereinfachung der EU-Öko-Verordnung © pexels / FaustFoto

EU-Kommission, -Rat und -Parlament haben sich gestern im Trilog auf eine Vereinfachung des Bio-Basisrechts geeinigt. Die Reaktionen aus der Bio-Branche sind gemischt. Lob gibt es besonders für mehr Rechtssicherheit mit Blick auf Bio-Importe aus Drittländern. Die Bio-Verbände aus Deutschland kritisieren allerdings das Scheitern der Verhandlungen, was flexiblere Vorgaben für die Weideregelung angeht.

Als „wichtigen Schritt, um Bio-Unternehmen Rechtssicherheit zu geben und Störungen im internationalen Handel zu vermeiden“, bezeichnet Eduardo Cuoco, Geschäftsführer des europäischen Bio-Dachverbands IFOAM Organics Europe, die Einigung. Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt die erzielte Vereinfachung ausdrücklich. Mit ihrem rechtzeitigen Abschluss sorge Brüssel dafür, dass Bio sich weiter positiv entwickeln kann.

Einen Schwerpunkt der Revision bildete die Anerkennung von Bio-Standards aus Drittländern: Nach dem Beschluss werden die Gleichwertigkeitsvereinbarungen mit elf Drittländern um zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2036 verlängert. Dazu gehören etwa Argentinien, Kanada, Neuseeland und die Vereinigten Staaten. Hierdurch erhielten die EU-Kommission und ihre Handelspartner mehr Zeit, um künftige Regelungen auszuhandeln, betont IFOAM. Auch die deutschen Bio-Verbände begrüßen den Schritt.

Produkte aus Drittländern, deren Vorschriften als gleichwertig anerkannt sind, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin das EU-Bio-Logo tragen. Künftig müssen sie zusätzliche Anforderungen erfüllen, beispielsweise zum bodengebundenen Anbau, dem Einsatz von Mikronährstoffen und zum Thema Tierwohl. Hintergrund zu den neuen Vorgaben ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshof im sogenannten Herbaria-Fall, nach dem die bloße Gleichwertigkeit von Drittland-Vorschriften nicht zum Tragen des EU-Bio-Siegels berechtigt.

Eine Ausnahmeregelung, nach der das EU-Bio-Logo auch bei einem Anteil von bis zu fünf Prozent nicht konformer Zutaten hätte verwendet werden können, wurde gestrichen. Auch eine verpflichtende Länderkennzeichnung für Bio-Produkte wird es nicht geben.

Weidepflicht bleibt bestehen

Deutliche Kritik üben die deutschen Bio-Verbände Bioland, Naturland, Demeter und Biokreis daran, dass keine Einigung zur Frage der Weidehaltung erzielt wurde. Im Vorfeld hatten die Verbände mehrfach vor dem Scheitern der Verhandlungen in diesem Punkt gewarnt. Vor allem die Diskussion um sogenannte ‚innovative Stallsysteme‘ als Alternative zur Weide sei für viele Mitgliedstaaten ein ‚rotes Tuch‘ und damit nicht zustimmungsfähig gewesen. Ein ausgewogener Kompromiss, der Verbesserungen hätte bringen können, ohne das Weideprinzip grundsätzlich in Frage zu stellen, wäre nach Ansicht der Verbände möglich gewesen. Nun sei die Chance, für betroffene Betriebe praktikable und rechtssichere Lösungen zu schaffen, allerdings vertan worden. Offen bleiben damit auch weitere Tierhaltungsthemen wie die Auslaufüberdachung und Summenregelungen bei Ställen.

Die EU-Kommission will die offenen Fragen weiter bearbeiten und sieht Spielraum für die Mitgliedstaaten, Betriebe mit besonderen strukturellen Herausforderungen bei der Umsetzung der Weidepflicht zu unterstützen.

IFOAM begrüßt, dass die Verhandlungspartner grundlegende Prinzipien des Ökolandbaus bewahrt hätten. Die Anforderungen an die Weidehaltung von Wiederkäuern sei für die Wahrung der Integrität von Bio wesentlich.

Die deutschen Verbände sehen nun insbesondere die für die Auslegung der EU-Öko-Verordnung zuständigen Bundesländer in der Verantwortung. Sie müssten das Angebot der EU-Kommission zügig nutzen und praktikable Lösungen für die betroffenen Betriebe ermöglichen.

Auch mit Blick auf die ökologische Pflanzenzüchtung wurde kein Fortschritt erzielt. IFOAM moniert, die Gesetzgeber hätten die Chance verpasst, detailliertere Regeln festzulegen. Dadurch hätten sie die Entwicklung von Pflanzensorten fördern können, die an ökologische Anbausysteme angepasst sind.

Praxisgerechtere Lösungen wurden nach Angaben der Verbände bei der Bio-Geflügelhaltung erreicht. So seien umstrittene Vorgaben zum Auslauf unbefiederter Küken und zur in Deutschland üblichen Bio-Mastgeflügelhaltung nun hinfällig.

Außerdem wurden laut BÖLW „komplizierte“ Vorschriften zu Reinigung und Desinfektion in Verarbeitung und Handel gestrichen. Für den Umgang mit Kontaminationen in Bio-Lebensmitteln sollen die Mitgliedstaaten künftig Best-Practice-Anleitungen erhalten.

Hintergrund der Reform

Ende 2025 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Vereinfachung der Öko-Basisverordnung 2018/848 vorgelegt. Die Mitgliedstaaten haben ihre Position dazu im Mai 2026 verabschiedet, das EU-Parlament im September. Im gestrigen Trilog wurde eine Einigung auf einen gemeinsamen Vorschlag erzielt. Die Ergebnisse müssen nun noch final von Rat und EU-Parlament bestätigt werden. Ziel ist es, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen, weil dann die Übergangsfrist für Bio-Importe aus Drittländern ausläuft.

Über das Gesetzesverfahren hinaus soll der Prozess der Vereinfachung in nachgelagerten Rechtsakten fortgesetzt werden. Dazu hat sich die EU-Kommission in ihrer sogenannten Roadmap Ende 2025 verpflichtet.

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