Pestizide
Hubschrauberspritzung von Weinbau-Pestizid gestoppt
Deutsche Umwelthilfe erzielt Etappensieg
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Das Weinbau-Pestizid Ambrilia darf vorerst nicht mehr per Hubschrauber gespritzt werden. Das hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am 14. Juli mitgeteilt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen die Genehmigung zur Ausbringung per Hubschrauber Widerspruch eingelegt.
Bereits seit 2011 sind Hubschrauberspritzungen eigentlich grundsätzlich verboten. Wie die DUH berichtet, erteile die rheinland-pfälzische Landesregierung allerdings jedes Jahr kurzfristig Ausnahmegenehmigungen. Dies habe mit dazu geführt, dass der streng geschützte Mosel-Apollofalter, der weltweit nur im Unteren Moseltal vorkommt, nun unmittelbar vor dem Aussterben stehe.
Das von BASF vermarktete Fungizid Ambrilia besteht aus den Wirkstoffen Mefentrifluconazol und Fluxapyroxad, die zu den Ewigkeitschemikalien zählen. Nach Angaben des BVLs darf es nun bis auf Weiteres nicht mehr mit Luftfahrzeugen ausgebracht werden. Der Widerspruch der DUH entfalte „aufschiebende Wirkung“, sodass die Genehmigung derzeit nicht wirksam sei.
„Wir werden Hubschrauberspritzungen von Pestiziden im Weinbau, die Mosel-Apollofalter und das Ökosystem im Unteren Moseltal gefährden, mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln verbieten lassen“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die Organisation fordert das BVL auf, die Ausbringung von Ambrilia und weiteren „fahrlässig genehmigten“ Pestiziden durch Hubschrauber dauerhaft zu untersagen.







