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Kabinett beschließt Videoüberwachung in Schlachthöfen

Neue Regelung soll Tierschutz stärken und Kontrolllücken schließen

Kabinett beschließt Videoüberwachung in Schlachthöfen © stock.adobe.com/davit85

Die Bundesregierung hat eine verpflichtende Videoüberwachung in großen Schlachthöfen auf den Weg gebracht. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes wurde gestern im Bundeskabinett beschlossen. Mit Hilfe der Regelung sollen tierschutzrelevante Vorgänge in Schlachtbetrieben transparenter gemacht und Verstöße aufgedeckt werden.

Künftig sollen Schlachtprozesse in allen größeren Betrieben per Kamera aufgezeichnet werden. Nach Angaben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat betrifft dies mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen. Landwirtschaftsminister Alois Rainer bezeichnete die Kameras als „Tierschutz-Assistenten“, die helfen sollen, Verstöße konsequent zu ahnden.

Kleinere Schlachtstätten sollen nach dem Gesetzesentwurf von der Verpflichtung ausgenommen werden, um einen unverhältnismäßigen Aufwand zu vermeiden. Konkret gilt die Regelung für Betriebe ab einer Größenordnung von jährlich 1.000 ‚Großvieheinheiten‘ (entspricht 1.000 Rindern oder 5.000 Mastschweinen) oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen. Die Länder erhalten allerdings die Möglichkeit, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Tierschutzverstöße bestehen.

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