Umwelt
Nationaler Plan zur Wiederherstellung der Natur liegt vor
Bioland fordert konkrete und praxisnähere Ausgestaltung
© stock.adobe.com/Menyhert
Seit dem Sommer 2024 ist die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) in der EU in Kraft. Jetzt hat das Bundesumweltministerium den ersten Entwurf für einen Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) vorgelegt. Verbände, Länder und Betriebe haben im nächsten Schritt die Chance, ihre Erfahrungen und Vorschläge in einer öffentlichen Beteiligung einzubringen.
Ziel des Gesetzes zur Rettung der Natur ist es, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen umzusetzen. Bis 2050 sollen alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederhergestellt werden. Nach der Fertigstellung des Entwurfs zur nationalen Umsetzung durch die Bundesrepublik folgt nun bis zum 25. Juni eine öffentliche Beteiligung, in der Interessierte den Plan kommentieren und Verbesserungsvorschläge einbringen können.
Der Anbauverband Bioland begrüßt den Entwurf, fordert jedoch, die weitere Ausgestaltung müsse konkreter und praxisnäher werden. So sollten etwa erfolgreiche Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) aus den Ländern verbindlich in den NWP integriert werden. Maßnahmen wie die Extensivierung von Grünland oder Ackerland, Gewässerrandstreifen oder vielfältige Fruchtfolgen sollten im Plan nicht nur erwähnt, sondern gezielt weiterentwickelt, besser finanziert und langfristig abgesichert werden, sodass Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe entsteht.
Insgesamt bleibe die Finanzierung der geplanten Maßnahmen bislang unklar. Bioland-Präsident Jan Plagge schlägt vor, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2027 mit einem höheren Budget auszustatten und darin der Umweltförderung einen zentralen Platz einzuräumen. Der NWP müsse die Weichen klar in Richtung mehr Ökolandbau stellen – „denn Bio verbindet Ernährungssicherung, Naturschutz und Renaturierung besonders wirksam“, so Plagge.
Bis September 2026 soll der Wiederherstellungsplan der Bundesrepublik fertiggestellt und bei der EU-Kommission eingereicht werden, die den Plan bis März 2027 prüfen wird. Bis September 2027 sollen die Wiederherstellungspläne anschließend durch die EU-Mitgliedstaaten finalisiert werden.







