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Gesetz zur Wiederherstellung der Natur kann kommen

EU-Trilog erzielt Kompromiss

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur kann kommen © stock.adobe.com/anjokan

Das lange Ringen hat ein Ende: Vergangene Donnerstagnacht haben sich Rat, Parlament und Kommission auf einen Gesetzesentwurf zur Wiederherstellung der Natur geeinigt. Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten demnach mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU und bis 2050 alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherstellen. Trotz einiger Abstriche spricht die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus von einem „historischen Durchbruch“.

Die Naturwiederherstellungsverordnung (NRL) ist ein integraler Bestandteil der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 und hat zum Ziel, Schäden an der europäischen Natur bis 2050 zu beheben. Dabei geht es um Feuchtgebiete, Grasland, Wälder, Flüsse und Seen, aber auch Meeresökosysteme. Die EU-Regierungen müssen nach dem Entwurf gezielte Maßnahmen ergreifen, um die natürlichen Lebensräume zu verbessern. Sie müssen der Kommission Sanierungspläne vorlegen, die Fortschritte überwachen und über Erfolge berichten.

Nachdem im letzten Vorschlag des Europaparlaments ein Artikel über die Wiedervernässung von Mooren gestrichen wurde, sind diese in der nun geplanten Verordnung wieder enthalten. Bis 2030 sollen 30 Prozent der entwässerten, landwirtschaftlich genutzten Moore, bis 2040 40 Prozent und bis 2050 50 Prozent wiederhergestellt werden. Mitgliedstaaten, die stark betroffen sind, können allerdings einen niedrigeren Prozentsatz anwenden.

Zur Verbesserung landwirtschaftlicher Ökosysteme müssen die EU-Mitglieder Maßnahmen einleiten, um den Gehalt an Humus und organischem Kohlenstoff in den Ackerflächen zu erhöhen. Es soll für mehr landwirtschaftliche Flächen mit vielfältigen Landschaftsmerkmalen wie Hecken gesorgt und die Population der Wiesenschmetterlinge vermehrt werden.

Bis 2030 sollen EU-weit mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume gepflanzt werden und Flüsse auf mindestens 25.000 Kilometer Länge wieder frei fließen können. Außerdem ist eine „steigende Tendenz“ für städtische Grünflächen geplant, „bis ein zufriedenstellendes Niveau erreicht ist“.

Umweltschützer begrüßen die Einigung zwar grundsätzlich, bemängeln aber Schlupflöcher und Abschwächungen. „Enttäuschend sind die vielen Ausnahmen und die übermäßige Flexibilität bei den Verpflichtungen der Mitgliedstaaten“, kommentiert der WWF. Kritisiert wird außerdem die „Notbremse“, nach der Bestimmungen der Verordnung ausgesetzt werden können, sofern die Kommission „schwerwiegende Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit“ feststellt.

Als nächster Schritt müssen das Europäische Parlament und der Rat die neue Verordnung noch förmlich annehmen. Anschließend wird die NRL 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, um der Kommission ihren ersten Plan zur Wiederherstellung der Natur vorzulegen.

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