Umwelt
Angriff auf Gesetz zur Rettung der Natur
Deutsche Umweltverbände kritisieren Vorstoß der Unionsminister

Im Sommer 2024 ist das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law, NRL) auf EU-Ebene in Kraft getreten – nach langem Ringen in den EU-Organen. Ein Jahr später fordern nun zahlreiche unionsgeführte Bundesländer in einem offenen Brief die Aufhebung der Verordnung. Deutsche Umweltverbände kritisieren den Vorstoß als „verantwortungslos“. Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) plädiert für den Erhalt des NRLs.
Nachdem das NRL am 18. August 2024 in Kraft getreten ist, arbeiten die EU-Mitgliedstaaten derzeit daran, nationale Wiederherstellungspläne vorzulegen. Dafür haben sie zwei Jahre Zeit, bis September 2026. Jetzt fordern CDU-geführte Agrarressorts auf Initiative von Sven Schulze, Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt, die vollständige Aufhebung des NRL in der nächsten Omnibus-Verordnung, die zum Ziel hat, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen durch EU-Regulierungen zu vereinfachen. Die Wiederherstellungsverordnung bedeute eine unverhältnismäßige bürokratische Belastung für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, heißt es als Begründung. Außerdem blieben die Möglichkeiten der Finanzierung unkonkret. Das Gesetz solle daher durch „ein neues, praxistaugliches und faires Regelwerk“ ersetzt werden. Der neue Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) kommunizierte als Reaktion, er wolle sich für eine Verlängerung der Frist für das Einreichen des deutschen Wiederherstellungsplans einsetzen.
„Die Naturwiederherstellungsverordnung zu kippen, würde der Umwelt und am Ende auch der Landwirtschaft schaden – ein unverantwortliches Rollback!“, kommentiert BÖLW-Vorstand Peter Röhrig. „Die Verordnung schafft einen sinnvollen Rahmen für den Schutz unserer Wirtschafts- und Lebensgrundlagen und lässt den Mitgliedstaaten viel Spielraum bei der Umsetzung.“ Als geeignete Maßnahme werde der Ökolandbau im NRL explizit genannt.
Ein Bündnis der deutschen Umweltverbände stellt sich mit einer gemeinsamen Pressemeldung gegen den Vorstoß der Unionsminister. „Anstatt mit dem Totschlagargument des Bürokratieabbaus das zentrale Vorhaben zum Rückgang des Artensterbens und zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zu untergraben, sollte die Verordnung gut und kooperativ umgesetzt werden“, fordern der Deutsche Naturschutzring (DNR), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der WWF, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Greenpeace Deutschland. Dringlich sei es nun, den nationalen Wiederherstellungsplan er erarbeiten, die Finanzierung auf eine solide Grundlage zu stellen und daneben sofortige Maßnahmen zu ergreifen. „So bietet sich die echte Chance, den Rückgang der biologischen Vielfalt aufzuhalten.“