Pestizide
Rückstände verbotener Pestizide: Gutachten sieht Verstoß gegen EU-Recht
Bündnis warnt vor Risiken durch importierte Lebensmittel
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Die EU-Kommission hat die Befugnis, Rückstände verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln zu verbieten – und verstößt durch das Unterlassen dieser Maßnahme wahrscheinlich gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein neues Rechtsgutachten, das vom Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Europe), der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch und dem Think Tank Veblen Institute in Auftrag gegeben wurde. Die Organisationen fordern daher ein sofortiges Verbot von Rückständen aller verbotenen Pestizide.
Konkret geht es um mindestens 88 Wirkstoffe, darunter Karzinogene, endokrine Disruptoren und Ewigkeitschemikalien, deren Einsatz in der EU aus Gesundheits- oder Umweltschutzgründen verboten ist, während Rückstände in importierten Lebensmitteln erlaubt bleiben. Laut PAN Europe verteidigt die Kommission diese Praxis seit Jahren mit der Behauptung, sie habe nach EU-Recht keine andere Wahl. Dies soll durch das neue Rechtsgutachten nun widerlegt werden, das zum gegenteiligen Schluss kommt. Insbesondere wenn Stoffe aus gesundheitlichen Gründen verboten wurden, sei die Kommission demnach verpflichtet, auch den Verkauf auf dem europäischen Markt zu unterbinden.
Der von der Kommission vorgelegte Gesetzesvorschlag ‚Omnibus zur Lebens- und Futtermittelsicherheit‘ wird laut PAN Europe dem Problem nicht gerecht und decke nur einen kleinen Teil von etwa 22 Prozent der in der EU verbotenen Stoffe ab. Gleichzeitig bleibe die eigentliche Ursache – der anhaltende Export von in der EU verbotenen Pestiziden in Drittländer, trotz des Versprechens der Kommission aus dem Jahr 2020, diesen zu beenden – unberücksichtigt.
„Das Rechtsgutachten nimmt der Kommission jede Ausrede für weitere Untätigkeit. Es ist glasklar, dass die Kommission die Befugnis hat, Rückstände von in der EU verbotenen hochgiftigen Pestiziden nicht länger zuzulassen“, sagt Salomé Roynel, Policy Officer bei PAN Europe. „Wir fordern ein sofortiges Verbot von Rückständen aller verbotenen Pestizide.“







