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Nitratbelastung im Grundwasser um ein Vielfaches zu hoch

Grenzwerte werden vielerorts deutlich überschritten

Nitratbelastung im Grundwasser um ein Vielfaches zu hoch © stock.adobe.com/Chatchawal

Bei 50 Milligramm pro Liter liegt der gesetzliche Grenzwert für die Nitratbelastung im Grundwasser. In der Praxis wird dieser Wert jedoch an 24 Prozent der Messstellen in Deutschland überschritten – teilweise sogar deutlich. Im Kreis Viersen in Nordrhein-Westfalen ist die Belastung im Schnitt fast fünf Mal, im Kreis Bad Dürkheim in Rheinland-Pfalz mehr als drei Mal so hoch. Die neuen Zahlen hat das Agrar-Informationszentrum Proplanta auf Basis der Erhebungen des Umweltbundesamts für 2024 zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse hat Proplanta auf einer interaktiven Karte visualisiert, wobei betont wird, dass die Nitratbelastung innerhalb eines visualisierten Gebiets stark variieren kann. So enthielten Proben aus Mecklenburg-Vorpommern etwa von 0,22 bis zu 489,9 Milligramm Nitrat pro Liter.

Sowohl die EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) und die Grundwasserrichtlinie (2006/118/EG) als auch die entsprechenden deutschen Verordnungen zum Grund- und Trinkwasserschutz (TrinkwV/GrwV) regeln, dass der Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter nicht überschritten werden darf, da höhere Konzentrationen ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen.

Dennoch gelingt es Deutschland seit Jahren nicht, die Vorgaben flächendeckend einzuhalten. Alle vier Jahre muss die Bundesrepublik der Europäischen Kommission einen Nitratbericht vorlegen – 2024 wurde bereits der achte Bericht veröffentlicht. In den Jahren 2002 und 2018 wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof wegen der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt und verschärfte als Folge sein Düngerecht. 2023 konnte die Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 Euro und das tägliche Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 Euro abgewendet werden.

Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat eine Reform des Düngegesetzes angestoßen, die strengere Auflagen für landwirtschaftliche Betriebe vorsah. Das Vorhaben scheiterte jedoch im Juli 2024 im Bundesrat, wo mehrere Länder insbesondere einen zu hohen bürokratischen Aufwand kritisierten. Stattdessen hat Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer inzwischen angekündigt, die bestehenden Vorgaben zu lockern. Insbesondere sollen die Betriebe von einer Dokumentationspflicht der Stoffstrombilanz entbunden werden.

Im Oktober 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die aktuell in der Düngeverordnung vorgesehenen Maßnahmen erforderlich und angemessen sind. Gleichzeitig erklärte es jedoch die Ausweisung der sogenannten ‚roten Gebiete‘ (Gebiete mit einer höheren Nitratbelastung als 50 Milligramm pro Liter), für die verschärfte Anforderungen gelten, für verfassungswidrig, sodass das Düngerecht nun rechtssicher neu aufgestellt werden muss. Ein konkreter Aktionsplan liegt dafür bislang nicht vor. Ob die anvisierte Neufassung bis 2027 gelingt, bleibt deshalb laut Proplanta fraglich.

 

Die höchsten gemessenen Nitratwerte im Grundwasser im Jahr 2024 (in Milligramm pro Liter):

  • Mecklenburg-Vorpommern: 490
  • Sachsen-Anhalt: 335
  • Nordrhein-Westfalen: 245
  • Niedersachen: 193
  • Rheinland-Pfalz: 160
  • Brandenburg: 159
  • Baden-Württemberg: 149
  • Thüringen: 144
  • Sachsen: 140
  • Hessen: 140
  • Bayern: 110
  • Schleswig-Holstein: 98
  • Saarland: 37
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