Agrarpolitik
Bio-Betriebe künftig ‚green by definition‘
Bioland begrüßt Einigung des Trilogs
Gestern Abend haben sich EU-Kommission, -Rat und -Parlament im Trilog auf verschiedene Vereinfachungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt. Dazu zählt auch die Anerkennung von Bio-Betrieben als ‚green by definition‘ – als konform mit bestimmten Basis-Auflagen, die für die Agrarförderung eingehalten werden müssen. Bioland feiert den Schritt als „Meilenstein“.
„Das GAP-Vereinfachungspaket ist ein Beispiel für gelungenen Bürokratieabbau“, kommentiert Bioland-Politikleiterin Carolin Pagel. „Für Bio-Betriebe bedeutet das Ergebnis: das merkwürdige ‚Über-einen-Kamm-scheren‘ im Rahmen der GAP-Konditionalität, die seit 2023 in Kraft ist, wurde endlich korrigiert.“
Die Vereinfachungsvorschläge für die aktuelle Förderperiode der GAP wurden von der EU-Kommission im Mai vorgestellt. Nach dem Maßnahmenpaket werden Bio-Betriebe künftig bei einigen GLÖZ-Standards (Anforderungen für den ‚guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen‘) automatisch als konform anerkannt: im Detail bei GLÖZ 1 (Erhalt von Dauergrünland), GLÖZ 3 (Verbot des Stoppelabbrennens), GLÖZ 4 (Pufferstreifen), GLÖZ 5 (Verringerung der Bodenerosion) und GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung). Auch Betriebe in Umstellung sollen mit diesen Standards als konform gelten.
Die Übereinkunft muss nun noch vom Rat und vom EU-Parlament formell bestätigt werden, bevor die neuen Regelungen in Kraft treten.







