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AöL begrüßt geplante Revision der EU-Öko-Verordnung

Schwächen ausbügeln, Verbesserungen einbringen

Am heutigen Organic Day hat EU-Agrarkommissar Christoph Hansen verkündet, dass er die EU-Öko-Verordnung 2018/848 ‚fit for future‘ machen möchte. Dafür kündigte er eine Revision der Verordnung an. Anlass sind insbesondere rechtliche Unklarheiten infolge des sogenannten Herbaria-Urteils. Ziel ist es, die Verordnung zu vereinfachen, ohne eine Deregulierung herbeizuführen.

„Die angekündigte Revision der EU-Öko-Verordnung bietet die wichtige Gelegenheit, bestehende Unklarheiten und Schwächen in der Verordnung zu identifizieren und konkrete Verbesserungsvorschläge einzubringen“, so Anne Baumann, geschäftsführende Vorständin der Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL). Der Verband arbeitet derzeit an konkreten Vorschlägen zur Überarbeitung der Verordnung.

„Um mehr Rechtsklarheit und Praxisnähe bei der Anwendung der Verordnung zu schaffen, sollte die Kommission präzisere Kriterien für das Auslösen behördlicher Untersuchungen auf Grund von Rückstandsfunden schaffen“, meint Simone Gärtner aus dem AöL-Rechtsteam.

Im Mittelpunkt stehen zudem eine praxisgerechtere Neu-Regelung für Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Bio- Verarbeitung und die Prüfung einer Verlängerung der Fristen für Importregelungen. „Die Frist für die Vereinbarung der Handelsabkommen bis Ende 2026 ist für viele Drittländer kaum realistisch. Eine Verlängerung ist wichtig, um den internationalen Bio-Handel nicht zu gefährden“, sagt Johanna Stumpner aus dem AöL-Rechtsteam.

Die AöL setzt sich außerdem dafür ein, dass die Anreicherung mit natürlicherweise nährstoffreichen Bio-Zutaten klar zugelassen und Salz aus dem Geltungsbereich der Bio-Verordnung gestrichen wird.

Der Revision vorausgegangen ist die sogenannte EU-Initiative Fit for Future (F4F), in deren Rahmen die Öko-Verordnung im vergangenen Jahr auf Bürokratiepotenziale geprüft wurde. Die AöL brachte praxisnahe Vorschläge ein, von denen viele in den Abschlussbericht der Kommission vom 17. Oktober 2024 eingeflossen sind. Auf dieser Grundlage forderte Deutschland im EU-Agrarrat einen Aktionsplan zur Entlastung von Bio-Betrieben mit Fokus auf klarere Regeln und weniger Doppelkontrollen. 17 Mitgliedstaaten unterstützen den Vorstoß.   

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