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Pestizide

Zulassung von Pendimethalin: Umweltverbände ziehen vor EU-Gericht

Klage gegen die EU-Kommission eingereicht

Das Bündnis für eine enkeltaugliche Landwirtschaft (BEL) und das Umweltinstitut München haben beim Gericht der Europäischen Union in Luxemburg Klage gegen die Zulassung des umstrittenen Herbizids Pendimethalin eingereicht. Die Organisationen werfen der EU-Kommission vor, den Einsatz des Pestizids trotz erheblicher Gesundheits- und Umweltrisiken und ohne abgeschlossene Risikobewertung weiterhin zu erlauben.

Pendimethalin gehört mit einem Absatz von rund 664 Tonnen im Jahr 2023 zu den meistverkauften Pflanzenschutzmitteln in Deutschland und wird unter anderem auf Feldern mit Weizen, Mais, Spargel, Fenchel und Erdbeeren eingesetzt. Der Wirkstoff gilt als potenziell krebserregend, belastet Böden und bedroht die Artenvielfalt. In der EU ist er als ‚vermutlich schädlich für den Fötus‘ und ‚sehr giftig für Wasserorganismen‘ eingestuft. Bereits seit 2015 steht Pendimethalin auf einer Liste mit Stoffen, die vom Markt genommen und durch weniger schädliche Alternativen ersetzt werden sollen.

Dennoch wurde die Genehmigung zuletzt zwei Mal durch sogenannte technische Verlängerungen erneuert – ein Verfahren der EU-Kommission, das ursprünglich nur für Ausnahmesituationen gedacht war. Laut Umweltinstitut wird es heute systematisch genutzt, um Pestizide ohne aktuelle Risikoprüfung weiter auf dem Markt zu halten. Die aktuelle Zulassung für Pendimethalin läuft noch bis Januar 2027.

„Es geht uns bei dieser Klage darum, ein Grundsatzurteil zu erwirken”, sagt Fabian Holzheid, politischer Geschäftsführer am Umweltinstitut. „Wir fordern: Pestizide dürfen erst nach einer vollständigen Risikobewertung zugelassen werden. Dabei muss auch geprüft werden, ob sie in die Luft gelangen und sich über weite Strecken verbreiten können.”

Pendimethalin sei besonders flüchtig und könne sich im Extremfall bis zu 2.000 Kilometer weit verbreiten. In einem bundesweiten Messprojekt im Jahr 2020 wiesen Umweltinstitut und BEL den Wirkstoff in fast 90 Prozent der untersuchten Proben nach.

Von dieser Verfrachtung durch die Luft seien auch Bio-Betriebe betroffen. „Ackergifte wie Pendimethalin machen die Koexistenz zwischen Bio und industrieller Landwirtschaft zur Illusion. Schon Spuren genügen, um eine ganze Bio-Ernte zu entwerten“, berichtet BEL-Geschäftsführerin Anja Voß. Zur Qualitätssicherung müsse die Bio-Branche jährlich rund 100 Millionen Euro in Kontrollen und Vorsorgemaßnahmen investieren.

Bereits im Juli 2024 forderten das BEL und das Umweltinstitut die EU-Kommission auf, die Genehmigung für Pendimethalin nicht zu verlängern – ohne Erfolg. Gegen die Ablehnung und die technische Verlängerung reichten die Organisationen im September Überprüfungsanträge ein, die von der Kommission im Juni 2025 abgelehnt wurden. Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union wird nun bis Mitte 2026 erwartet.

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