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EU-Recht

Bio-Branche fordert Rechtssicherheit bei Umweltwerbung

Stellungnahme zur UWG-Novelle eingereicht

Ein breites Bündnis aus 57 Verbänden und Unternehmen der Land- und Lebensmittelwirtschaft hat sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gewandt. Hintergrund ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Regulierung umweltbezogener Werbeaussagen in deutsches Recht. Die Bio-Branche fordert dabei klarstellende Regelungen, um auch künftig rechtssicher mit den hohen Umweltstandards der Bio-Lebensmittelproduktion werben zu dürfen.

Die EU-Richtlinie, die seit März 2024 in Kraft ist, soll Verbraucher besser vor Greenwashing schützen. Begriffe wie ‚umweltfreundlich‘ oder ‚ökologisch‘ dürfen künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Was in der EU-Regelung laut Bio-Branche jedoch fehlt, ist eine Anerkennung der Bio-Produktion als messbarer und regulierter Umweltstandard.

„Generell begrüßen wir sehr, dass die EU gegen Greenwashing vorgeht. Allerdings müssen diejenigen, die besonders große, messbare und anerkannte Umweltleistungen erbringen und damit für das Gemeinwohl aller EU-Bürgerinnen und -Bürger arbeiten, unbedingt rechtssicher damit werben können“, betont Bioland-Präsident Jan Plagge.

Anne Baumann, geschäftsführende Vorständin der AöL, unterstreicht: „Die besonderen Umweltleistungen in der Bio-Branche verdienen es, klar benannt zu werden – sowohl aus Transparenzgründen als auch zur Wertschätzung des hohen Aufwands. Deshalb ist es unser zentrales Anliegen, das Verhältnis zwischen der EU-Öko-Verordnung und dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb klarzustellen.“

Konkret fordert das Bündnis, dass die EU-Öko-Verordnung als Beispiel für anerkannte Umweltleistungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich benannt wird. Auch sollen allgemeine Umweltaussagen wie ‚biodiversitätsfördernd‘ oder ‚gewässerschützend‘ bei bio-zertifizierten Produkten zulässig bleiben – ohne dass jede einzelne Leistung auf dem Produkt im Detail erläutert werden muss. Darüber hinaus plädieren die Unterzeichner dafür, dass auch höhere Standards der Bio-Verbände weiterhin bewerbbar bleiben. Um unnötige Verluste bei Lebensmitteln und Verpackungen zu vermeiden, wird eine Übergangsfrist von mindestens zwölf Monaten und ein unbegrenzter Abverkauf bestehender Ware gefordert.

Initiiert wurde die gemeinsame Stellungnahme von der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -hersteller (AöL) und dem Anbauverband Bioland. Zu den Unterzeichnern gehören neben den größten Bio-Verbänden auch die führenden konventionellen und Bio-Supermarktketten sowie große Hersteller wie Rapunzel, Bauck und Schwarzwaldmilch.

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