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Agrarpolitik

Glyphosat in Wasserschutzgebieten?

Bundesländer wollen Anwendungsverbot aufweichen

Am 14. Juni entscheidet der Bundesrat über die künftigen Auflagen für den Einsatz von Glyphosat in Deutschland. Im Vorfeld hat der Agrarausschuss der Länderkammer Anträge eingebracht, die das Anwendungsverbot von Glyphosat in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und für den Naturschutz bedeutsamen Gebieten aufweichen sollen. Das Umweltinstitut München kritisiert den Vorstoß als unverantwortlich.

Noch in der letzten Legislaturperiode wurde beschlossen, dass Glyphosat ab 2024 in Deutschland überhaupt nicht mehr eingesetzt werden darf. Nachdem die EU-Kommission das Totalherbizid Ende 2023 für weitere zehn Jahre zugelassen hat, erließ das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Eilverordnung, um das geplante nationale Glyphosat-Verbot wieder aufzuheben. Darin wurden auch die bisherigen Anwendungsbeschränkungen fortgeschrieben, die den Einsatz in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten oder in Haus- und Kleingärten grundsätzlich untersagen.

Die Eilverordnung läuft am 30. Juni dieses Jahres aus. Am 14. Juni sollen die Vorschriften durch eine Änderung der Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung vom Bundesrat bestätigt werden und damit dauerhaft gelten. Jetzt wurden im Agrarausschuss Anträge von den Ländern Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingebracht, durch die das pauschale Anwendungsverbot von Glyphosat in den genannten Gebieten wieder gestrichen werden soll.

„Mit diesem Vorstoß ist das vielfach angekündigte Verbot von Glyphosat in Deutschland in weite Ferne gerückt“, kommentiert Christine Vogt, Referentin für Landwirtschaft am Umweltinstitut München. „Im schlimmsten Fall werden bereits beschlossene Restriktionen sogar wieder aufgehoben – auf Kosten der Natur und unserer Gesundheit.“

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