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Glyphosat-Beschränkungen bleiben bestehen

Neue Verordnung schafft Rechtssicherheit

Das Bundeskabinett hat gestern auf Vorlage von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir die neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung gebilligt. Damit werden bestehende Einschränkungen von Glyphosat rechtssicher festgeschrieben. So ist das Totalherbizid grundsätzlich in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten untersagt. Auch im Ackerbau bleiben etwa die Vorsaat-, die Stoppel- und die Nacherntebehandlung verboten, genauso wie der flächige Einsatz im Grünland.

„Wenn wir unsere Landwirtschaft mit Blick auf die Klimakrise und den rapiden Verlust der Biodiversität weiterentwickeln wollen, sodass wir auch in 20, 30 oder 50 Jahren gute Ernten einfahren, dann brauchen wir Innovationen und kein ideologisches Festhalten an einem überholten Wirkstoff“, kommentiert Özdemir. „Ein moderner Pflanzenschutz nutzt Glyphosat nur als letztes Mittel, so wie es die gute fachliche Praxis und der integrierte Pflanzenschutz längst vorsehen.“

Die EU-Kommission hatte Glyphosat Ende 2023 nach kontroversen Diskussionen – und ohne die qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten – für weitere zehn Jahre zugelassen. Eine Eilverordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte daraufhin ein nationales Glyphosat-Verbot in Deutschland aufgehoben, das eigentlich ab Januar 2024 hätte gelten sollen. Darin wurden auch die bisherigen Anwendungsbeschränkungen fortgeschrieben. Die neue Pflanzenschutzanwendungs-Verordnung soll nun dauerhaft Rechtssicherheit schaffen. Sie muss noch vom Bundesrat bestätigt werden.

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