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Agrarpolitik

Stillstand beim Exportverbot für gefährliche Pestizide

Verbände prangern Verschleppung an

Am morgigen Dienstag jährt sich die Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, mittels einer Verordnung ein Exportverbot für bestimmte gesundheitsschädliche Pestizide, die in der EU nicht eingesetzt werden dürfen, auf den Weg zu bringen. Nachdem das Ministerium einen Verordnungsentwurf erarbeitet hat, geht es in der Ressortabstimmung nicht voran. NGOs, Umweltverbände und Stiftungen fordern nun alle beteiligten Ressorts auf, den Entwurf in die Verbände- und Länderkonsultationen zu übergeben, damit die Verordnung schnellstmöglich in Kraft treten kann.

„Wirtschaftliche Interessen dürfen niemals Vorrang vor Gesundheit und Umweltschutz haben. Aus diesem Grund betrachten wir eine Blockade des angekündigten Pestizidexportverbots innerhalb der Bundesregierung sehr kritisch“, sagt Silke Bollmohr, Referentin für globale Landwirtschaft und Welternährung vom INKOTA-netzwerk. 

„Misereor-Partnerorganisationen dokumentieren weltweit Fälle eklatanter Häufungen von schweren Erkrankungen und Todesfällen in Gegenden mit hohem Pestizideinsatz. Wir können nicht länger zulassen, dass sich nachweislich jedes Jahr 385 Millionen Menschen an Pestiziden vergiften und 11.000 sogar daran sterben, vor allem in Asien, Afrika und Lateinamerika“, erklärt Sarah Schneider, Referentin für Welternährung bei Misereor.

„Deutsche Pestizidkonzerne wie Bayer und BASF machen Profit auf Kosten von Mensch und Umwelt. Verbotene Pestizide gelangen als Rückstände in Importprodukten zum Teil auch zu uns in die Regale der Supermärkte zurück. BUND-Zierpflanzentests zeigen regelmäßig eine hohe Belastung mit gefährlichen Pestiziden ohne EU-Zulassung. Diese Doppelstandards dürfen nicht weiter toleriert werden“, fordert BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel.

„Der Export hochgefährlicher Pestizide untergräbt Menschenrechte. Das deutsche Pflanzenschutzgesetz liefert die rechtliche Grundlage, um den Export bei uns verbotener Pestizide über eine Verordnung zu unterbinden“, stellt Susan Haffmans, Referentin für Pestizide und internationale Angelegenheiten bei PAN Germany, klar.

Dass dies mit EU- und Welthandelsrecht im Einklang steht, werde vom Rechtsgutachten ‚Umsetzung eines Ausfuhrverbots für bestimmte, gefährliche Pestizide aus Deutschland‘ belegt, das vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), der Heinrich-Böll-Stiftung, dem INKOTA-netzwerk, dem Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) und der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegeben und im September 2022 veröffentlicht wurde. Die praktische Umsetzbarkeit bewiesen Belgien und Frankreich, die den Export gefährlicher Pestizide bereits gesetzlich unterbinden. Statt am Export alter, gefährlicher Wirkstoffe festzuhalten, solle Deutschland in nicht-chemische Pflanzenschutzstrategien investieren und das Exportverbot als Innovations-Booster dafür nutzen, fordert Haffmann.

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