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Bundesrat lehnt Mineralölverordnung ab

BMEL: „Ein schwarzer Tag für den Verbraucherschutz“

Alle Jahre wieder weisen gerade zur Weihnachtszeit Testinstitute und Medien auf die Mineralöl-Belastungen in Lebensmitteln hin. Betroffen sind nicht nur Süßigkeiten, sondern auch Müsli, Butter oder Pizza. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) will mit einer Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung eine Verpflichtung für funktionelle Barrieren bei Lebensmittelbedarfsgegenständen mit Recyclingpapieranteil einführen. Der Bundesrat hat die entsprechende Regelung heute allerdings nicht verabschiedet.

Statt den ersten Baustein zur Minimierung des Eintrags von krebserregenden Mineralölbestandteilen in Lebensmittel zu verabschieden, schiebe der Bundesrat den Verbraucherschutz lieber weiter auf die lange Bank und warte auf europäische Regelungen, so das BMEL in einer Pressemeldung. Weil auf EU-Ebene aber zeitnah nichts kommen werde, brauche es eine nationale Regelung.

Um eine unnötige Belastung der betroffenen Unternehmen zu vermeiden, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu genügen und Raum für Innovation und Flexibilität zu lassen, seien in der geplanten Änderung Ausnahmen und Übergangsfristen vorgesehen.

Die Entscheidung des Bundesrates sei nicht nur für die Verbraucher eine Enttäuschung. Auch die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung fühlten sich wie das BMEL dem gesundheitlichen Verbraucherschutz verpflichtet und warteten schon viel zu lange auf rechtsverbindliche und bessere Regelungen.

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