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Neuer Bio-Geflügelstandard: ein schwacher Versuch

Hühnermastanlagen in den USA umgehen die Auslaufpflicht

Neuer Bio-Geflügelstandard: ein schwacher Versuch © Real Organic Project
Zweistöckige Industrieställe mit ‚Hühnerveranden‘ als Ersatz für den vorgeschriebenen Auslauf können in den USA eine Bio-Zertifizierung erhalten.

Das amerikanische Landwirtschaftsministerium USDA (United States Department of Agriculture) hat Anfang August neue Regeln für die ökologische Vieh- und Geflügelhaltung (OLPS) vorgeschlagen. Für das Real Organic Project (ROP) verbirgt sich dahinter ein schwacher Versuch, den „miserablen Zustand“ der Bio-Geflügelhaltung zu verbessern. Der neue Vorschlag zeige einmal mehr die Macht der konventionellen Landwirtschaft über den Bio-Sektor.

Der geltende Bio-Standard in der USA verlangt eigentlich „Lebensbedingungen, die der Gesundheit und dem natürlichen Verhalten der Tiere gerecht werden“ sowie „ganzjährigen Zugang für alle Tiere zu Außenbereichen, Schatten, Unterschlupf, Auslauf, frischer Luft, sauberem Trinkwasser und direktem Sonnenlicht.“

„Aber draußen ist für das USDA nicht gleichbedeutend mit draußen“, kritisiert Linley Dixon, stellvertretende Direktorin des ROP. So wurden ‚Hühnerveranden‘ in riesigen Hühnermastbetrieben als Ersatz für den Zugang ins Freie akzeptiert. Eier von Hühnern, die in industriellen Lagerhallen gehalten werden, machten bereits über 75 Prozent des derzeitigen Bio-Eiermarktes aus. Derweil seien ‚echte‘ Bio-Geflügelbetriebe aufgrund der teureren Produktion größtenteils aus dem Geschäft verschwunden.

In den letzten Wochen der Präsidentschaft Obamas hatte das USDA unter der Leitung von Tom Vilsack bereits eine endgültige Regelung für ökologische Viehzucht- und Geflügelhaltungspraktiken (OLPP) verabschiedet – als Reaktion auf jahrzehntelangen Druck durch die ökologische Gemeinschaft. Wenig später wurde die Vorschrift jedoch von der Trump-Regierung wieder zurückgezogen.

Anstatt die Regelung von 2016 nach seinem erneuten Amtsantritt unter Biden wieder in Kraft zu setzen, hat Vilsack nun einen anderen Regelvorschlag vorgelegt. Laut Linley entpuppt sich der neue Standard allerdings als ein noch schwächerer Versuch, das ‚Veranda-Schlupfloch‘ zu schließen.

So sieht das neue OLPS keine Mindestanforderungen an die Begrünung des Außenbereichs vor und lässt zu, dass er zur Hälfte aus Beton besteht – was die Hühner davon abhält, überhaupt ins Freie zu gehen. Außerdem wurde die Formulierung aus dem Gesetz von 2016 gestrichen, nach der genügend Tageslicht in die Gebäude eindringen muss, damit „die Inspektoren lesen und schreiben können, wenn das Licht aus ist.“ Besonders schwer wiegt für das Real Organic Project, dass die derzeitigen ‚Vorbauten‘ in Geflügelmastanlagen für bis zu 15 Jahre unter Bestandsschutz gestellt werden, also weiter bestehen dürfen.

Erzeuger, Verarbeiter und Verbraucher können hier schriftliche Kommentare zur vorgeschlagenen neuen Regelung einreichen. Die Frist für schriftliche Stellungnahmen endet 60 Tage nach der Veröffentlichung, am 11. Oktober 2022.

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